Luftqualität im Ortsbezirk 1
Begründung
Vorgang: OM 4005/18 OBR 1; ST 479/19 Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunftsersuchen an den Magistrat (V) beschließen: Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten: Mit ST 479 vom 22.02.2019 teilt der Magistrat mit, dass im Bereich Am Römerhof / Maastricher Ring "einschlägige" Grenzwerte für Luftschadstoffe nicht überschritten werden.
- Auf welche Untersuchungen / Messungen stützt sich der Magistrat bei dieser sehr eindeutigen Aussage?
- Was war der Anlass für diese Messungen / Untersuchungen, sofern diese statt fanden?
- Welche Schadstoffe wurden ggf. gemessen / untersucht?
- In welchen Abständen wird in diesem Bereich gemessen / untersucht?
Inhalt
Antrag vom 24.08.2019, OF 1038/1
Betreff: Luftqualität im Ortsbezirk 1 Vorgang: OM 4005/18 OBR 1; ST 479/19 Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunftsersuchen an den Magistrat (V) beschließen: Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten: Mit ST 479 vom 22.02.2019 teilt der Magistrat mit, dass im Bereich Am Römerhof / Maastricher Ring "einschlägige" Grenzwerte für Luftschadstoffe nicht überschritten werden.
- Auf welche Untersuchungen / Messungen stützt sich der Magistrat bei dieser sehr eindeutigen Aussage?
- Was war der Anlass für diese Messungen / Untersuchungen, sofern diese statt fanden?
- Welche Schadstoffe wurden ggf. gemessen / untersucht?
- In welchen Abständen wird in diesem Bereich gemessen / untersucht?