Niederrad: Parkordnung
Stellungnahme des Magistrats
Zunächst ist anzumerken, dass es sich bei der angegebenen Örtlichkeit nicht um eine Unfallhäufungsstelle handelt. Der Magistrat befürwortet die Anregung, im Kurvenbereich der Rennbahnstraße und im weiteren Verlauf der Niederräder Landstraße die Sicherheit für den Fuß- und Radverkehr durch Änderung der Parkordnung zu verbessern. Der Rennbahnpark wird über den hier befindlichen Eingang von zahlreichen Besuchenden zu Fuß und mit dem Rad erreicht. Wegen des stark frequentierten Spielplatzes an dieser Stelle ist damit zu rechnen, dass rückwärts ausparkende Fahrzeuge vor allem für Kinder eine erhebliche Gefahr darstellen. Der Kurvenbereich ist außerdem Teil des Schüler-Radnetzes, des Rad-wegweisungsnetzes und des gesamtstädtischen Radhauptnetzes 2035. Auch dieser - perspektivisch zunehmende - Raddurchgangsverkehr ist durch rückwärts ausparkende Fahrzeuge gefährdet. Eine Vor-Ort-Begehung bei schlechtem Wetter und wenig Rennbahnpark-Besuchenden hat gezeigt, dass auf den kostenfreien Parkplätzen (ohne Höchstparkdauer) ein erheblicher Anteil auswärtiger Kennzeichen parkt (eventuell Fluggäste). Nach erster Prüfung ist es dringend nötig, mittels Markierung und Beschilderung die Parkplätze am Fahrbahnrand anzuordnen und den Fuß- und Radverkehr dahinter entlang zu führen. Die Parkplätze müssten schräg beziehungsweise parallel zum Fahrbahnrand angeordnet werden. Hier stehen Bäume und Masten, weshalb von den heute vorhandenen 36 Stellplätzen je nach Anordnung 10-20 Stellplätze entfallen würden. Die verbleibenden Parkplätze würden zukünftig dann bewirtschaftet, damit sie tagsüber überwiegend den Besuchenden des Rennbahnparks und nachts überwiegend den Bewohnern zur Verfügung stehen. Dem Wunsch, bei gleicher Parkplatzanzahl die Sicherheit für den Fuß- und Radverkehr zu gewährleisten, kann nicht entsprochen werden. Eine veränderte Parkregelung könnte aber zur Entspannung der Parksituation für Bewohner führen. In Anbetracht der gefährlichen Situation besteht hier trotz Verlust einiger Stellplätze Handlungsbedarf. Das Straßenverkehrsamt wird eine entsprechende Neuordnung anordnen.