Kurzzeitparken statt Halteverbote in der Carl-Zeiss-Straße und Edisonstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2017, ST
2152
Betreff: Kurzzeitparken
statt Halteverbote in der Carl-Zeiss-Straße und Edisonstraße Zu 1.: Auf der Ostseite der Edisonstraße wird vor
Hausnummer 16 ein Kurzzeitparken für zwei Stunden mit einer Länge von 15 m
eingerichtet. Im weiteren Verlauf zur
Victor-Slotosch-Straße ist dies nicht möglich. Hier befinden sich
gegenüberliegend die Lieferantenzufahrten der Häuser Edisonstraße 15 und 17
sowie Victor-Slotosch-Straße 25. Für die reibungslose Zu- und Abfahrt von
größeren Lieferfahrzeugen wird ein Verschwenkbereich benötigt. Zu 2.: In der Carl-Zeiss-Straße vor dem Grundstück mit den
Hausnummern 1 bis 3 ist aktuell ein Parkverbot vorhanden (montags bis freitags
von 7 bis 17 Uhr). Die Carl-Zeiss-Straße ist an dieser Stelle 6,70 m
breit und für einen Zweirichtungsverkehr freigegeben. Ab circa 15 m nach der
Einmündung aus der Edisonstraße werden mit einer Länge von circa 30 m
Kurzzeitparkplätze (zwei Stunden) eingerichtet. Vor dem Eckhaus zur Röntgenstraße ist das Parken
bereits erlaubt. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 15.08.2017, OM 1928