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Kurzzeitparken statt Halteverbote in der Carl-Zeiss-Straße und Edisonstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2017, ST 2152 Betreff: Kurzzeitparken statt Halteverbote in der Carl-Zeiss-Straße und Edisonstraße Zu 1.: Auf der Ostseite der Edisonstraße wird vor Hausnummer 16 ein Kurzzeitparken für zwei Stunden mit einer Länge von 15 m eingerichtet. Im weiteren Verlauf zur Victor-Slotosch-Straße ist dies nicht möglich. Hier befinden sich gegenüberliegend die Lieferantenzufahrten der Häuser Edisonstraße 15 und 17 sowie Victor-Slotosch-Straße 25. Für die reibungslose Zu- und Abfahrt von größeren Lieferfahrzeugen wird ein Verschwenkbereich benötigt. Zu 2.: In der Carl-Zeiss-Straße vor dem Grundstück mit den Hausnummern 1 bis 3 ist aktuell ein Parkverbot vorhanden (montags bis freitags von 7 bis 17 Uhr). Die Carl-Zeiss-Straße ist an dieser Stelle 6,70 m breit und für einen Zweirichtungsverkehr freigegeben. Ab circa 15 m nach der Einmündung aus der Edisonstraße werden mit einer Länge von circa 30 m Kurzzeitparkplätze (zwei Stunden) eingerichtet. Vor dem Eckhaus zur Röntgenstraße ist das Parken bereits erlaubt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.08.2017, OM 1928

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