Apfelweinausschank auf dem Wochenmarkt Arthur-Stern-Platz verboten?
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 25.01.2019, ST 214 Betreff: Apfelweinausschank auf dem Wochenmarkt
Arthur-Stern-Platz verboten? Der Wochenmarkt Rödelheim auf dem
Arthur-Stern-Platz wurde am 25. April 2018 offiziell eröffnet. Der Markt findet
regelmäßig mittwochs von 08.00 - 18.00 Uhr statt. Die Besetzung auf den
Wochenmärkten der Stadt Frankfurt am Main erfolgt nach einem geordneten,
schriftlichen Bewerbungsverfahren. Der zum Markt zugelassene Bewerberkreis
ergibt sich in Bezug auf die Warenarten aus § 67 Gewerbeordnung. Alkoholische
Getränke sind demnach zugelassen, soweit sie aus selbstgewonnenen Erzeugnissen
des Weinbaus, der Landwirtschaft oder des Obst- und Gartenbaues hergestellt
wurden. Damit soll von Rechts wegen Winzern und Landwirten die Vermarktung
selbst erzeugter alkoholischer Getränke auf Wochenmärkten ermöglicht werden.
Die Vermarktung kann durch Winzer oder Landwirte selbst erfolgen, aber auch
durch Erzeugervereinigungen. Erforderlich ist stets der enge Zusammenhang zur
Urproduktion. Um die Treffpunktfunktion der Veranstaltung für die Rödelheimer
Bürgerinnen und Bürger zu ermöglichen und die Verweildauer zu erhöhen wurden
Stände mit gastronomischem Hintergrund bei der Auswahl der Bewerber
berücksichtigt, dabei auch ein Winzer-Weinstand mit Ausschank. Bei Märkten in
Stadtteillage werden in Anbetracht der vorwiegenden Nahversorgungsfunktion der
Wochenmärkte und der gegebenenfalls begrenzten Platzverhältnisse in der Regel
nicht mehrere Betriebe mit Alkoholausschank vorgesehen. Auch die
wirtschaftliche Tragfähigkeit des Marktes für die Marktteilnehmer spielt bei
der Beurteilung, wie die Sortimente in quantitativer Hinsicht besetzt werden,
eine Rolle. Eine Überkonzentration von Angeboten kann dazu führen, dass Händler
den Standort wieder aufgeben müssen. Ein Ausschankverbot von Apfelwein besteht
für den Wochenmarkt in Rödelheim entsprechend nicht, jedoch ist derzeit aus
genannten Gründen nicht geplant, einen weiteren Ausschankbetrieb
vorzusehen.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 27.11.2018, V
1063