Errichtung einer Sporthalle in der Nähe des Sportgeländes Babenhäuser Landstraße
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Stellungnahme des Magistrats vom 11.02.2013, ST 214
Betreff: Errichtung einer Sporthalle in der Nähe des Sportgeländes Babenhäuser Landstraße Die Sportanlage der Turngemeinde Sachsenhausen befindet sich im Landschaftsschutzgebiet "Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main, Zone I" sowie im Außenbereich gem.§ 35 BauGB. Im Regionalen Flächennutzungsplan (FNP) ist die Fläche zwar als Grünfläche - Sportanlage ausgewiesen. Im Landschaftsplan zum regionalen FNP wird der Errichtung einer Sporthalle jedoch ausdrücklich widersprochen. Damit stehen dem Turnhallenausbau auf diesem Areal öffentliche Belange nach § 35 BauGB Abs. 1 und 3 Nr. 2 entgegen. Zudem würde einer möglichen Realisierung durch die zusätzlich anfahrenden Sportlerinnen und Sportler die schon bestehende Verkehrsproblematik der Bundesstraße 3 noch verstärkt. Auch in unmittelbarer Nähe kann derzeit ein solcher Zweckbau nicht realisiert werden, da keine Grundstücke mit entsprechendem Planungsrecht verfügbar sind. Mögliche Änderungen des Planungsrechts sind gegenwärtig nicht in Vorbereitung.