Errichtung einer Sporthalle in der Nähe des Sportgeländes Babenhäuser Landstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
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A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 11.02.2013, ST
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Betreff: Errichtung einer
Sporthalle in der Nähe des Sportgeländes Babenhäuser Landstraße Die Sportanlage der Turngemeinde
Sachsenhausen befindet sich im Landschaftsschutzgebiet "Grüngürtel und Grünzüge
in der Stadt Frankfurt am Main, Zone I" sowie im Außenbereich gem.§ 35
BauGB. Im Regionalen Flächennutzungsplan
(FNP) ist die Fläche zwar als Grünfläche - Sportanlage ausgewiesen. Im
Landschaftsplan zum regionalen FNP wird der Errichtung einer Sporthalle jedoch
ausdrücklich widersprochen. Damit stehen dem Turnhallenausbau auf diesem Areal
öffentliche Belange nach § 35 BauGB Abs. 1 und 3 Nr. 2 entgegen. Zudem würde einer möglichen Realisierung durch die
zusätzlich anfahrenden Sportlerinnen und Sportler die schon bestehende
Verkehrsproblematik der Bundesstraße 3 noch verstärkt. Auch in unmittelbarer Nähe kann derzeit ein solcher
Zweckbau nicht realisiert werden, da keine Grundstücke mit entsprechendem
Planungsrecht verfügbar sind. Mögliche Änderungen des Planungsrechts sind
gegenwärtig nicht in Vorbereitung. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 02.11.2012, V 539