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Elektormobilität mit Dieselmotor?

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.11.2019, ST 2149 Betreff: Elektormobilität mit Dieselmotor? Zu 1: Zu dem genannten Zeitpunkt waren drei Anbieter von Leih-e-Tretrollern in Frankfurt am Main aktiv. Zu den Fragen 2 bis 5 liegen dem Magistrat keine Daten vor. Die Frage 6 lässt sich noch nicht abschließend beurteilen: Die Energieeffizienz von Elektrokleinstfahrzeugen ist der von anderen Kraftfahrzeugen überlegen: "Ein durchschnittlicher Pkw kann mit der Energiemenge von einer Kilowattstunde eine Strecke von nur rund zwei Kilometer zurücklegen. Mit der Gleichen Menge an Energie könnte ein Elektrotretroller diese Kurzstrecke über vierzigmal zurücklegen." (E-Tretroller im Stadtverkehr, Agora Verkehrswende, http://www.staedtetag.de/imperia/md/content/dst/2019/agora-verkehrswende_e-tretr oller_im_stadtverkehr_web.pdf ). Ob es allerdings zu Entlastungen im Stadtverkehr kommen wird hängt davon ab, ob Kfz-Fahrten ersetzt werden. Werden lediglich Fuß- und Radwege ersetzt ist die Wirkung negativ. Negative Auswirkungen für die Verkehrswende, gäbe es auch, wenn neuer Verkehr durch das zusätzliche Angebot induziert wird. Es gibt in Frankfurt keine Untersuchungen welche Wege ersetzt werden, und ob neuer Verkehr induziert wird; augenscheinlich muss der Magistrat diese Frage allerdings bejahen. Es ist begründet zu vermuten, dass in Frankfurt überwiegend Fußwege ersetzt werden und dass, weil es neu ist und Spaß macht damit zu fahren, auch neuer, unnötiger Verkehr entsteht. Einen positiven Beitrag könnten die Fahrzeuge leisten, wenn sie als Zubringer zum ÖPNV dienten. Der hohe Mietpreis und die fehlende Verfügbarkeit in den Stadtteilen/am Wohnort (die Geschäftsbereiche der Anbieter sind deckungsgleich mit dem Stadtgebiet mit der höchsten ÖPNV-Dichte) lassen diesen Effekt allerdings nicht erahnen. Privat gekaufte und genutzte E-Tretroller werden hier aber einen Beitrag leisten können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 19.08.2019, V 1390

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