Elektormobilität mit Dieselmotor?
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 22.11.2019, ST 2149 Betreff: Elektormobilität mit Dieselmotor?
Zu 1: Zu
dem genannten Zeitpunkt waren drei Anbieter von Leih-e-Tretrollern in Frankfurt
am Main aktiv. Zu den Fragen 2 bis 5 liegen dem
Magistrat keine Daten vor. Die Frage 6 lässt sich noch nicht abschließend
beurteilen: Die
Energieeffizienz von Elektrokleinstfahrzeugen ist der von anderen
Kraftfahrzeugen überlegen: "Ein durchschnittlicher Pkw kann mit der
Energiemenge von einer Kilowattstunde eine Strecke von nur rund zwei Kilometer
zurücklegen. Mit der Gleichen Menge an Energie könnte ein Elektrotretroller
diese Kurzstrecke über vierzigmal zurücklegen." (E-Tretroller im Stadtverkehr,
Agora Verkehrswende,
http://www.staedtetag.de/imperia/md/content/dst/2019/agora-verkehrswende_e-tretr
oller_im_stadtverkehr_web.pdf ). Ob es allerdings zu Entlastungen im Stadtverkehr
kommen wird hängt davon ab, ob Kfz-Fahrten ersetzt werden. Werden lediglich
Fuß- und Radwege ersetzt ist die Wirkung negativ. Negative Auswirkungen für die
Verkehrswende, gäbe es auch, wenn neuer Verkehr durch das zusätzliche Angebot
induziert wird.
Es gibt in Frankfurt keine
Untersuchungen welche Wege ersetzt werden, und ob neuer Verkehr induziert wird;
augenscheinlich muss der Magistrat diese Frage allerdings bejahen. Es ist
begründet zu vermuten, dass in Frankfurt überwiegend Fußwege ersetzt werden und
dass, weil es neu ist und Spaß macht damit zu fahren, auch neuer, unnötiger
Verkehr entsteht.
Einen positiven Beitrag könnten
die Fahrzeuge leisten, wenn sie als Zubringer zum ÖPNV dienten. Der hohe
Mietpreis und die fehlende Verfügbarkeit in den Stadtteilen/am Wohnort (die
Geschäftsbereiche der Anbieter sind deckungsgleich mit dem Stadtgebiet mit der
höchsten ÖPNV-Dichte) lassen diesen Effekt allerdings nicht erahnen. Privat
gekaufte und genutzte E-Tretroller werden hier aber einen Beitrag leisten
können. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 19.08.2019, V
1390