Leer stehende Gärten für Kinder zugänglich machen
Stellungnahme des Magistrats
Die Grundstücke im Bereich des Max-Kirschner-Weges liegen im Überschwemmungsgebiet und sind als Dauerkleingartengelände ausgewiesen. Eine Nutzung der Flächen als Kinderspielfläche erscheint grundsätzlich möglich. Zuvor sind jedoch noch weitgehende Prüfungen hinsichtlich der Grundstücke notwendig. Im Einzelnen sind dies: - Beurteilung des Gehölz- und Baumzustandes - Prüfung auf Altlasten. Zwar sind im Areal keine Altlasten oder altlastenverdächtigen Flächen ausgewiesen, jedoch gibt es im genannten Bereich Hinweise auf Bombentrichter, welche mit nicht bekanntem Material verfüllt wurden. - Kampfmittelsondierung - Prüfung und Umsetzung der Schutzvorschriften zum vorbeugenden Hochwasserschutz. Aus den genannten Gründen wird eine kurzfristige Zugänglichkeit der Flächen für Kinder nicht möglich sein. Die Anlage einer Parkanlage bedingt eine umfassende Prüfung und Planung.