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Hauptwache I: Beteiligung ohne Ende?

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Beantwortung Frage 1: Die Aktionen des "Wohnzimmers Hauptwache" waren keine Passantenbefragung und keine Bürgerbeteiligung. Das "Wohnzimmer Hauptwache" war in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Architekturmuseum eine Aktionsphase im Rahmen des Bundesförderprogramms "Post Corona Innenstadt" und damit Teil bundesweiter Pilotprojekte. Der Zuwendungszweck des Förderprogramms "Post Corona Stadt" galt der Überwindung der akuten Corona-Krise, die ab März 2020 auch Deutschland erreichte. Der Projektaufruf stellte die Entwicklung neuer Lösungsansätze für eine Integrierte Stadtentwicklung in Innenstädten unter Berücksichtigung von Resilienzaspekten in den Mittelpunkt. Als Pilotprojekt mit Praxisbezug und Forschungselementen zielte die Stadt Frankfurt am Main darauf ab, sich in der vorgegebenen Laufzeit (knapp 3 Jahre von März 2021 bis Dezember 2023) und im finanziellen Rahmen (550.000 €) des je zu 50 Prozent aus bundeseigenen und städtischen Mitteln finanzierten Projekts, mit den Folgen der Corona-Krise für die Innenstadt auseinanderzusetzen. Als zentrale Aufgabe beschrieb die Stadt in ihrer Bewerbung "Post Corona Innenstadt Frankfurt" den Aufbau eines interdisziplinären Akteursnetzwerks. In einem breit angelegten, kooperativen Dialogprozess mit diversen Akteurinnen und Akteuren sollte untersucht werden, mit welchen Defiziten und Chancen die Innenstadt momentan und zukünftig konfrontiert ist und wie innovative Lösungen für die zukunftsfähige Umgestaltung der Innenstadt gefunden werden können. Beantwortung Frage 2: Der Bürgerbeteiligungsprozess #HauptwacheZukunft ist darauf ausgelegt, gemeinsam mit den Bürger:innen von Frankfurt ein Nutzungsbild für die Zukunft der Hauptwache zu entwickeln, dass langfristig trägt und in den Planungsprozess der VGF so frühzeitig wie möglich mit einfließen kann. Weiterhin wird auf die Leitlinie für Bürger:innenbeteiligung der Stadt Frankfurt am Main verwiesen. Zu finden unter www.ffm.de - Beteiligung - Stabstelle. Die Honorarkosten für den Beteiligungsprozess belaufen sich auf ca. 168.000,- Euro brutto. Darüber hinaus wird zur Kenntnis gegeben, dass eine Passantenbefragung im Rahmen einer Bürgerbeteiligung eine effektive Möglichkeit ist, um die Meinung von Bevölkerungsteilen einzuholen, die sich üblicherweise nicht eigeninitiativ an Beteiligungsumfragen beteiligen. Aus Sicht des Stadtplanungsamts ist dies essentiell für ein breites Meinungsbild zu unseren öffentlichen Räumen. Beantwortung Frage 3: Der laufende Beteiligungsprozess wird in der Öffentlichkeit im September 2025 beendet sein.

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