Fußgänger-/Fahrradüberweg oder Bodenwellen an der Kreuzung Am Landwehrgraben und Hinter den Ulmen/Eleonore-Sterling-Straße
Stellungnahme des Magistrats
Es wird davon ausgegangen, dass mit der Straße "Am Landwehrgraben" die kleine Weiterführung des Victor-Gollancz-Wegs gemeint ist. Die Kreuzung des Landwehrgraben mit den Straßen Hinter den Ulmen und Eleonore-Sterling-Straße ist seit dem 31.03.2000 Bestandteil einer Tempo 30-Zone. Nach den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) sind Fußgängerüberwege in Tempo 30-Zonen in der Regel entbehrlich. Da keine Unfallhäufungsstelle vorliegt und die Fahrbahn auch nicht von einem Schulweg gekreuzt wird, liegen in der Gesamtbetrachtung keine Gründe vor, welche die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs rechtfertigen. An der betroffenen Örtlichkeit hat der fließende Verkehr auf der Fahrbahn Hinter den Ulmen / Eleonore-Sterling-Straße Vorrang, somit hat der Fußgänger- und Radverkehr beim Überqueren der Fahrbahn auf den fließenden Verkehr zu achten. Eine Neuanordnung der Parkflächen wird an der besagten Stelle nicht empfohlen. Durch die Verschwenkung könnte die Geschwindigkeit zwar punktuell an der besagten Örtlichkeit gesenkt werden, allerdings würde die Stelle insgesamt unübersichtlicher. Die Aufmerksamkeit des Verkehrsteilnehmenden würde somit auf den möglichen Gegenverkehr gelenkt und somit die Beachtung der kreuzenden Radfahrenden und zu Fuß Gehenden verringert werden. Die bereits vorhandene Markierung wird konform zur Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zur Sperrfläche (Verkehrszeichen 298 StVO) verändert, um die Sichtfelder der Verkehrsteilnehmenden nicht durch parkende Fahrzeuge zu behindern. Ein Aufstellen von Fahrradbügeln erscheint an dieser Stelle nicht sinnvoll und wird daher abgelehnt. Generell wird die Installation von Bodenwellen aufgrund des Lärms, sowie die Gefahr für Radfahrende nicht befürwortet. Der Anregung kann daher nicht entsprochen werden.