Kaiser-Boulevard - ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zur Flaniermeile
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat wird die Vorschläge des Ortsbeirates zur abschnittsweisen Sperrung der Kaiserstraße nicht isoliert, sondern im Rahmen des Gesamtverkehrskonzeptes für das Bahnhofsviertel im Kontext mit dem Projekt "Umbau des Verkehrsraums am Hauptbahnhofsvorplatz" betrachten und erst auf dieser Grundlage eine abschließende Entscheidung treffen können. Auf den Vortrag des Magistrats vom 08.03.2024, M 17, mit dem dazugehörigen Stadtverordnetenbeschluss § 4567, sowie auf den Bericht des Magistrats vom 05.08.2024, B 298, wird verwiesen. Dort heißt es unter anderem: "Umfragen haben gezeigt, dass das Thema Verkehr zu den Herausforderungen im Bahnhofsviertel gehört, die Bürgerinnen und Bürger als besonders drängend wahrnehmen. Mit dem viergleisigen Ausbau der Straßenbahnhaltestelle vor dem Hauptbahnhof, geplant für 2028/2029, ergeben sich neue Chancen für die Verkehrsberuhigung des Bahnhofsviertels. Dabei steht ein klar strukturiertes, quartiersbezogenes Verkehrskonzept im Vordergrund. Es bezieht sich auf die drei Hauptachsen im Bahnhofsviertel denen eindeutige Funktionen zugewiesen werden. Die Taunusstraße soll dem Radverkehr, die Kaiserstraße dem Fußverkehr und die Münchener Straße dem ÖPNV gewidmet werden." Grundsätzlich wäre eine Sperrung der Kaiserstraße von der Gallusanlage aus möglich. Der Verkehr könnte in beide Richtungen über andere Verbindungen alle Ziele erreichen. Der Verkehr in Richtung Gallusanlage könnte über die Weserstraße und die Münchener Straße auf die Gallusanlage und im weiteren Verlauf über die Hofstraße auf die Neue Mainzer Straße in Richtung Norden kommen. In westliche Richtung wäre eine Umfahrung über die Münchener Straße und die Elbestraße möglich. Der Durchgangsverkehr ließe sich eventuell eindämmen. Eine vorherige Umsetzung vor dem Umbau des Verkehrsraums am Hauptbahnhofsvorplatz ist allein schon wegen der Verfahrensdauer unrealistisch. Es obliegt ansonsten dem Ortsbeirat, eine Namensänderung der Straße zu beschließen.