Geschwindigkeitsmessungen auf der Wilhelmshöher Straße mittels passivem Messsystem
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 18.11.2019, ST 2130 Betreff: Geschwindigkeitsmessungen auf der
Wilhelmshöher Straße mittels passivem Messsystem Der Anregung des
Ortsbeirats kann lediglich bedingt entsprochen werden. In Höhe der Hausnummern
42- 44 stehen Gaslaternen. An diese dürfen die Zählgeräte nicht angebracht
werden. In Höhe der Hausnummer 125 - 127 ist
eine Messung möglich. Die Messung wird jedoch lediglich über einen Zeitraum von
zwei Wochen durchgeführt werden, da die Geräte auch an anderen Standorten
eingesetzt werden müssen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 19.08.2019, OM 4933