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Geschwindigkeitsmessungen auf der Wilhelmshöher Straße mittels passivem Messsystem

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2019, ST 2130

Betreff: Geschwindigkeitsmessungen auf der Wilhelmshöher Straße mittels passivem Messsystem Der Anregung des Ortsbeirats kann lediglich bedingt entsprochen werden. In Höhe der Hausnummern 42- 44 stehen Gaslaternen. An diese dürfen die Zählgeräte nicht angebracht werden. In Höhe der Hausnummer 125 - 127 ist eine Messung möglich. Die Messung wird jedoch lediglich über einen Zeitraum von zwei Wochen durchgeführt werden, da die Geräte auch an anderen Standorten eingesetzt werden müssen.