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Widmung des Heiligenstockwegs und der Straße Am Kalten Berg hier: Schreiben des Magistrats (61.B 2 Hä/hen) vom 30.08.1982

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.11.2018, ST 2129 Betreff: Widmung des Heiligenstockwegs und der Straße Am Kalten Berg hier: Schreiben des Magistrats (61.B 2 Hä/hen) vom 30.08.1982 Die Straße Am Kalten Berg gilt als öffentlich gewidmete Straße. Die Widmung erfolgte zum 01.12.1986 durch eine Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Frankfurt am Main. Gewidmet wurde der Abschnitt von der Straße Am Dachsberg bis hin zur Einmündung in den Heiligenstockweg. Die Straße hat den Status einer Gemeindestraße erhalten. Für den Heiligenstockweg gibt es keine eigenständige Widmungsverfügung. Der Weg liegt jedoch innerhalb der Grenzen des rechtsgültigen Bebauungsplans NO 101 b Nr. 1, der am 12.03.1974 in Kraft getreten ist. Der Heiligenstockweg ist bis zum Kreuzungsbereich mit der Straße Am Steinbügel als Verkehrsfläche definiert, genauso wie auch die Straße Am Kalten Berg. Straßen und Wege, die in einem förmlichen Verfahren auf Grund von Sondergesetzen gebaut wurden, gelten mit der Indienststellung als gewidmet und sind somit öffentlich. Die Straßen dienen heute nicht mehr ausschließlich der Erschließung von landwirtschaftlichen Flächen, da es in der Straße Am Kalten Berg auch Wohnadressen gibt. Insofern müssen bei Planung und Bau von Straßen auch die gültigen Richtlinien herangezogen werden. Die Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) enthalten grundlegende verkehrstechnische Bestimmungen und Empfehlungen für die Einrichtung der Anlagen. Diese grundlegenden Bestimmungen und Empfehlungen gelten unabhängig von der jeweiligen straßenrechtlichen Widmung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.08.2018, OM 3433