Widmung des Heiligenstockwegs und der Straße Am Kalten Berg hier: Schreiben des Magistrats (61.B 2 Hä/hen) vom 30.08.1982
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.11.2018, ST
2129
Betreff: Widmung des
Heiligenstockwegs und der Straße Am Kalten Berg hier: Schreiben des
Magistrats (61.B 2 Hä/hen) vom 30.08.1982 Die Straße Am Kalten Berg gilt als
öffentlich gewidmete Straße. Die Widmung erfolgte zum 01.12.1986 durch eine
Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Frankfurt am Main. Gewidmet wurde der
Abschnitt von der Straße Am Dachsberg bis hin zur Einmündung in den
Heiligenstockweg. Die Straße hat den Status einer Gemeindestraße
erhalten. Für den Heiligenstockweg gibt es
keine eigenständige Widmungsverfügung. Der Weg liegt jedoch innerhalb der
Grenzen des rechtsgültigen Bebauungsplans NO 101 b Nr. 1, der am 12.03.1974 in
Kraft getreten ist. Der Heiligenstockweg ist bis zum Kreuzungsbereich
mit der Straße Am Steinbügel als Verkehrsfläche definiert, genauso wie auch die
Straße Am Kalten Berg. Straßen und Wege, die in einem förmlichen Verfahren auf
Grund von Sondergesetzen gebaut wurden, gelten mit der Indienststellung als
gewidmet und sind somit öffentlich. Die Straßen dienen heute nicht mehr ausschließlich
der Erschließung von landwirtschaftlichen Flächen, da es in der Straße Am
Kalten Berg auch Wohnadressen gibt. Insofern müssen bei Planung und Bau von
Straßen auch die gültigen Richtlinien herangezogen werden. Die Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA)
enthalten grundlegende verkehrstechnische Bestimmungen und Empfehlungen für die
Einrichtung der Anlagen. Diese grundlegenden Bestimmungen und Empfehlungen
gelten unabhängig von der jeweiligen straßenrechtlichen Widmung. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 07.08.2018, OM 3433