Wird die Schulsozialarbeit bedarfsgerecht ausgebaut
Stellungnahme des Magistrats
Jugendhilfe in der Schule (weiterführende, allgemeinbildende Schulen): Das Angebot ist fest im Schulprogramm verankert. Die Personalressource ist abhängig von der Schüler*innenzahl. (s. Tabelle 1) Jugendhilfe in der Grundschule Pro Standort steht grundsätzlich ein integriertes Angebot mit einer Personalressource von einer halben Stelle zur Verfügung. Zusätzlich verfügt jede Bildungsregion über zusätzliche Ressourcen für regionale, temporäre und schulstandortübergreifende Angebote ("Modell 2"). (s. Tabelle 1) Sternpiloten Die "Sternpiloten" sind ein additives Kleingruppenangebot an Grundschulen, dass zweimal in der Woche für zwei Stunden stattfindet. (s. Tabelle 1) Tabelle 1: Stadtteil Schule Jugend-hilfe in der Schule VZÄ ** Jugend-hilfe in der Grund-schule VZÄ ** Stern-piloten VZÄ ** UBUS* VZÄ ** Goldstein Goldsteinschule x 0,5 x 1 Griesheim Boehleschule x 0,5 x 1 Eichendorffschule x 0,3 x 1 Georg-August-Zinn-Schule x 3 x 1 Höchst Hostatoschule x 2 0,5 x 1 IGS 15 x 3 x 1 IGS West x 3 x 2 Kasinoschule x 2 Robert-Blum-Schule x 0,8 x 1 Nied Fridtjof-Nansen-Schule x 0,3 x 1 Friedrich-List-Schule x 0,5 x 1 Niddaschule x 0,5 x 1 Schwan-heim August-Gräser-Schule x 0,5 x 1 Carl-von-Weinberg-Schule x 4 x 1 Minna-Specht-Schule x 0,5 x 1 Sindlingen Meisterschule x 2 x 1 Sossen-heim Albrecht-Dürer-Schule x 0,5 x 0,3 x 1 Edith-Stein-Schule x 2 x 1 Henri-Dunant-Schule x 0,5 x 1 Unterlieder-bach Walter-Kolb-Schule x 2 x 0,5 x 1 Zeilsheim Käthe-Kollwitz-Schule x 0,5 x 2 * UBUS = Unterrichtsbegleitende Unterstützung durch sozialpädagogische Fachkräfte (Landespro- gramm) ** VZÄ = Vollzeitäquivalent Sozialpädagogische Förderung an den Beruflichen Schulen Die Angebote der Sozialpädagogischen Förderung an den Beruflichen Schulen unterstützen Schüler*innen an beruflichen Schulen durch Einzel- und Gruppenberatung, Coaching und Konfliktmanagement. Ergänzend gibt es Angebote zu sozialem Lernen, Medien- und kultureller Bildung sowie Gesundheitsprävention. Es richtet sich an Schüler*innen in den Bildungsgängen zur Berufsvorbereitung sowie in der Berufsfachschule. Darüber hinaus können einzelne Schülerinnen und Schüler der Fachoberschule und des Beruflichen Gymnasiums die Angebote in Anspruch nehmen. Die Stellenressource bemisst sich hier ebenfalls an der Zahl der Schüler*innen. (s. Tabelle 2) Tabelle 2: Stadtteil Schule VZÄ Höchst Paul-Ehrlich-Schule 0,5 Unterliederbach Ludwig-Erhard-Schule 1,5 Es besteht die Möglichkeit für Gymnasien, wie auch für alle anderen weiterführenden Schulen, ein temporäres Projekt (Laufzeit zwischen drei Wochen und zwei Jahren) im Rahmen der 2. Säule umzusetzen. Mittel dafür wurden 2023 von der Carl-von-Weinberg-Schule, der Kasinoschule, der Meisterschule und der Walter-Kolb-Schule beantragt. Jugendhilfeangebote an Gymnasien (drei Standorte im Ortsbezirk 6) waren bislang nicht politisch beauftragt. Der Magistrat unterstützt jedoch in diesem Jahr den Ausbau der Jugendhilfe an Gymnasien mit einmalig
- 8 Millionen €. Die Stadtverordnetenversammlung hat am
- Juli 2023 der Aufhebung der haushaltswirtschaftlichen Sperre nach § 107 HGO zur Finanzierung dieser Maßnahme aus Restmitteln des Bildungsdezernats zugestimmt. Um pädagogische Fachkräfte einstellen zu können, ist jedoch eine dauerhafte Finanzierung notwendig. Der Magistrat bemüht sich vor diesem Hintergrund, die jetzt für 2023 und 2024 beschlossenen Mittel ab dem Doppelhaushalt 2024/2025 ff. zu verstetigen. An zwei Standorten (Robert-Koch-Schule, Karl-von-Ibell-Schule) konnten Angebote der Jugendhilfe in der Schule/Grundschule aufgrund ungeeigneter räumlicher Gegebenheiten bisher nicht eingerichtet werden. In Einzelfällen besteht aus verschiedenen Gründen keine Nachfrage nach einem integrierten Jugendhilfe-Angebot (Adolf-Reichwein-Schule, Berthold-Otto-Schule, Ludwig-Weber-Schule). Die Grundschulen nutzen zum Teil Projekt-Angebote des Förderprogramms Jugendhilfe in der Grundschule im Modell 2 (s. o.). Alle hier genannten Schulen verfügen über ein Vollzeitäquivalent im Rahmen von UBUS (Landesprogramm). Die Fritz-Redl-Schule und die Panoramaschule werden in Kürze mit einem Jugendhilfe-Angebot nach dem neuen Förderprogramm Jugendhilfe an Förderschulen ausgestattet (jeweils mit rund einer halben Stelle). § 15 Hessisches Schulgesetz umfasst Betreuungsangebote, Ganztagsangebote und Ganztagsschulen. Hier werden auch Betreuungsangebote der Schulträger subsumiert. Die Stadt Frankfurt ist bereits seit Anfang der 2000er Jahre in der Ganztagsschulentwicklung aktiv und stärkt damit die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die Verbesserung der Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen signifikant. An zentraler Stelle steht hier das Förderprogramm Erweiterte Schulische Betreuung (ESB) als kommunaler Beitrag zur Ganztagsschulentwicklung. Das Förderprogramm hat das Hessische Schulgesetz zur Grundlage und ist ein freiwilliges Angebot der Stadt Frankfurt. Das Programm wird seit dem Jahr 2006 umgesetzt. Mittlerweile gibt es stadtweit rund 8.000 ESB-Plätze in 75 Erweiterten Schulischen Betreuungen. Die Versorgungsquote, die hierüber mit sichergestellt wird, könnte rein über die Landesprogramme im Kontext Ganztagsschulentwicklung nicht erreicht werden. Die kommunalen Angebote sind ein elementarer und unverzichtbarer Beitrag, damit die in Frankfurt am Main vergleichsweise sehr gute Versorgungsquote an Ganztagsangeboten für Familien sichergestellt werden kann. Die Frage nach den Kosten für die Kompensation ist eine komplexe. Wir weisen in diesem Zusammenhang auf den Forschungsbericht des Wuppertaler Instituts für bildungsökonomische Forschung (WIB) hin. Der Bericht wird der Komplexität der Thematik gerecht und zeigt umfassend die Kosten des Ausbaus ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote.