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Stadtteilbüro Bahnhofsviertel

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.11.2017, ST 2121 Betreff: Stadtteilbüro Bahnhofsviertel Mit der Aufnahme des Bahnhofsviertels in das Programm Stadtumbau in Hessen, stehen seit dem Jahr 2006 Städtebaufördermittel von Bund und Land zur Umsetzung des von den Stadtverordneten beschlossenen Integrierten Handlungskonzepts zur Verfügung. Ziel des Stadtumbauprozesses ist insbesondere die Reaktivierung des Viertels als gemischtes Wohn- und Geschäftsquartier. Neben der Aufwertung des öffentlichen Raumes steht auch die Verbesserung der öffentlichen Wahrnehmung des Viertels im Fokus des Prozesses. Das seit dem Jahr 2007 eingerichtete und von der Projektsteuerung für den Stadtumbau im Bahnhofsviertel betriebene Stadteilbüro in der Gutleutstraße 16a (ehemals Moselstraße 6a) ist eine von diversen Maßnahmen, die ergriffen wurden, um die oben formulierten Stadtumbauziele zu erreichen. Die inhaltliche Zielsetzung und Zweckmäßigkeit des Stadtteilbüros steht folglich im unmittelbaren Zusammenhang zu den Inhalten und Projekten des laufenden Stadtumbauverfahrens. Das Büro dient hier vorrangig als lokale Anlauf- und Informationsstelle und bietet stets Gelegenheit zur Information und zum Austausch über die aktuellen Entwicklungen im Stadtumbauprozess. Ferner ist das Büro Veranstaltungsort für die unterschiedlichsten Kommunikations- und Ausstellungsformarte. Nach über zehnjähriger Laufzeit des Stadtumbauprogramms ist der aktive Förderzeitraum für die Gesamtmaßnahme Stadtumbau im Bahnhofsviertel beendet. Bereits laufende Stadtumbauprojekte werden bis zum Abschluss der Gesamtmaßnahme noch umgesetzt, jedoch keine neuen mehr begonnen. Die Finanzierung des Stadtteilbüros, hier Raummiete und Personaleinsatz, erfolgt durch Fördermittel aus dem Programm Stadtumbau in Hessen. In diesem Zusammenhang ist eine Finanzierung bis Ende 2017 garantiert. Eine darüber hinaus gehende Finanzierung des Stadtteilbüros kann aus Stadtumbaumitteln nicht ermöglicht werden. Für den Betrieb des Stadtteilbüros in seiner bisherigen Form stehen auch keine anderen Haushaltsmittel zur Verfügung. Die inhaltliche Ausrichtung, die Laufzeit und die Finanzierung (Raummiete / Personal) des Stadtteilbüros im Bahnhofsviertel sind konkret auf die Ziele und Projekte des laufenden Stadtumbauverfahrens zugeschnitten. Mit dem sukzessiven Abschluss des Stadtumbauverfahrens endet auch der bisherige Zweck der Arbeit des Stadtteilbüros. Der Bedarf an einer Fortführung des Büros in der bisherigen Funktion, zur Begleitung des Stadtumbauverfahrens, ist aus Sicht des Magistrats nicht gegeben. Im Sinne einer Nachsorge des Stadtumbauverfahrens ist der Magistrat insbesondere bestrebt Maßnahmen zu unterstützen, die Eigenverantwortung und lokale Selbsthilfe fördern, nachbarschaftliche Kontakte stärken, Begegnungen ermöglichen und das Bilden von Netzwerken stärken. Seit Januar 2017 findet hierzu in regelmäßigen Abständen das Format Stadtsalon statt, das auch die Frage nach der zukünftigen Rolle des Stadtteilbüros im Bahnhofsviertel thematisiert. Neben der fehlenden Finanzierung eines möglichen Betriebes des Stadtteilbüros in der bisherigen Form, ist dem Magistrat weiterhin kein konkreter Zweck bekannt, dem das Stadtteilbüro nach Beendigung des aktiven Förderzeitraumes im Stadtumbau dienen kann. Auch die Veranstaltungen des Stadtsalons haben hier bisher leider keine näheren Erkenntnisse gebracht. Um den positiven Entwicklungsprozess im Viertel über den aktiven Förderzeitraum hinaus weiterhin vor allem im Sinne der Selbstorganisation zu unterstützen, sieht der Magistrat jedoch die Notwendigkeit ein räumliches und organisatorisches Angebot für die Zivilgesellschaft im Viertel zu schaffen. Begleitend wird der Magistrat prüfen, ob sich die Selbstorganisation durch ein begleitendes Veranstaltungsangebot, wie den Stadtsalon unterstützen lässt. Das Format soll voraussichtlich ab Januar 2018 an einem festen Veranstaltungstag sowie -ort einmal monatlich stattfinden und somit als Austausch- und Diskussionsplattform für lokale Akteure vor Ort dienen. Der Magistrat wird die Finanzierung der hierfür erforderlichen personell-organisatorischen Kosten aus städtischen Haushaltsmitteln sicherstellen. Eine personelle Betreuung, im gleichen zeitlichen Umfang, wie die des Stadtteilbüros zur Begleitung des Stadtumbaus, ist damit nicht verbunden. Der Magistrat wird sich aus Kostengründen um eine räumliche Alternative in einer städtischen Liegenschaft im Bahnhofsviertel bemühen, die als Begegnungsort im oben beschriebenen Sinne dienen kann. In diesem Zusammenhang wurden erste Gespräche mit dem Verein basis e.V. in der Gutleutstraße 8-12 geführt. Der Magistrat behält sich vor, nach Ablauf des Jahres 2018 erneut die Sinnhaftigkeit und Finanzierbarkeit der aufgezeigten Lösung zu überprüfen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.01.2017, OM 1135

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