Stadtteilbüro Bahnhofsviertel
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.11.2017, ST
2121
Betreff: Stadtteilbüro
Bahnhofsviertel Mit der Aufnahme des
Bahnhofsviertels in das Programm Stadtumbau in Hessen, stehen seit dem Jahr
2006 Städtebaufördermittel von Bund und Land zur Umsetzung des von den
Stadtverordneten beschlossenen Integrierten Handlungskonzepts zur Verfügung.
Ziel des Stadtumbauprozesses ist insbesondere die Reaktivierung des Viertels
als gemischtes Wohn- und Geschäftsquartier. Neben der Aufwertung des
öffentlichen Raumes steht auch die Verbesserung der öffentlichen Wahrnehmung
des Viertels im Fokus des Prozesses. Das seit dem Jahr 2007 eingerichtete und von der
Projektsteuerung für den Stadtumbau im Bahnhofsviertel betriebene Stadteilbüro
in der Gutleutstraße 16a (ehemals Moselstraße 6a) ist eine von diversen
Maßnahmen, die ergriffen wurden, um die oben formulierten Stadtumbauziele zu
erreichen. Die inhaltliche Zielsetzung und Zweckmäßigkeit des Stadtteilbüros
steht folglich im unmittelbaren Zusammenhang zu den Inhalten und Projekten des
laufenden Stadtumbauverfahrens. Das Büro dient hier vorrangig als lokale
Anlauf- und Informationsstelle und bietet stets Gelegenheit zur Information und
zum Austausch über die aktuellen Entwicklungen im Stadtumbauprozess. Ferner ist
das Büro Veranstaltungsort für die unterschiedlichsten Kommunikations- und
Ausstellungsformarte. Nach über zehnjähriger Laufzeit des Stadtumbauprogramms
ist der aktive Förderzeitraum für die Gesamtmaßnahme Stadtumbau im
Bahnhofsviertel beendet. Bereits laufende Stadtumbauprojekte werden bis zum
Abschluss der Gesamtmaßnahme noch umgesetzt, jedoch keine neuen mehr begonnen.
Die Finanzierung des Stadtteilbüros,
hier Raummiete und Personaleinsatz, erfolgt durch Fördermittel aus dem Programm
Stadtumbau in Hessen. In diesem Zusammenhang ist eine Finanzierung bis Ende
2017 garantiert. Eine darüber hinaus gehende Finanzierung des Stadtteilbüros
kann aus Stadtumbaumitteln nicht ermöglicht werden. Für den Betrieb des
Stadtteilbüros in seiner bisherigen Form stehen auch keine anderen
Haushaltsmittel zur Verfügung. Die inhaltliche Ausrichtung, die Laufzeit und die
Finanzierung (Raummiete / Personal) des Stadtteilbüros im Bahnhofsviertel sind
konkret auf die Ziele und Projekte des laufenden Stadtumbauverfahrens
zugeschnitten. Mit dem sukzessiven Abschluss des Stadtumbauverfahrens endet
auch der bisherige Zweck der Arbeit des Stadtteilbüros. Der Bedarf an einer
Fortführung des Büros in der bisherigen Funktion, zur Begleitung des
Stadtumbauverfahrens, ist aus Sicht des Magistrats nicht gegeben. Im Sinne einer Nachsorge des Stadtumbauverfahrens
ist der Magistrat insbesondere bestrebt Maßnahmen zu unterstützen, die
Eigenverantwortung und lokale Selbsthilfe fördern, nachbarschaftliche Kontakte
stärken, Begegnungen ermöglichen und das Bilden von Netzwerken stärken. Seit
Januar 2017 findet hierzu in regelmäßigen Abständen das Format Stadtsalon
statt, das auch die Frage nach der zukünftigen Rolle des Stadtteilbüros im
Bahnhofsviertel thematisiert. Neben der fehlenden Finanzierung eines möglichen
Betriebes des Stadtteilbüros in der bisherigen Form, ist dem Magistrat
weiterhin kein konkreter Zweck bekannt, dem das Stadtteilbüro nach Beendigung
des aktiven Förderzeitraumes im Stadtumbau dienen kann. Auch die
Veranstaltungen des Stadtsalons haben hier bisher leider keine näheren
Erkenntnisse gebracht. Um den positiven Entwicklungsprozess im Viertel über
den aktiven Förderzeitraum hinaus weiterhin vor allem im Sinne der
Selbstorganisation zu unterstützen, sieht der Magistrat jedoch die
Notwendigkeit ein räumliches und organisatorisches Angebot für die
Zivilgesellschaft im Viertel zu schaffen. Begleitend wird der Magistrat prüfen,
ob sich die Selbstorganisation durch ein begleitendes Veranstaltungsangebot,
wie den Stadtsalon unterstützen lässt. Das Format soll voraussichtlich ab
Januar 2018 an einem festen Veranstaltungstag sowie -ort einmal monatlich
stattfinden und somit als Austausch- und Diskussionsplattform für lokale
Akteure vor Ort dienen. Der Magistrat wird die Finanzierung der hierfür
erforderlichen personell-organisatorischen Kosten aus städtischen
Haushaltsmitteln sicherstellen. Eine personelle Betreuung, im gleichen
zeitlichen Umfang, wie die des Stadtteilbüros zur Begleitung des Stadtumbaus,
ist damit nicht verbunden. Der Magistrat wird sich aus Kostengründen um eine
räumliche Alternative in einer städtischen Liegenschaft im Bahnhofsviertel
bemühen, die als Begegnungsort im oben beschriebenen Sinne dienen kann. In
diesem Zusammenhang wurden erste Gespräche mit dem Verein basis e.V. in der
Gutleutstraße 8-12 geführt. Der Magistrat behält sich vor, nach Ablauf des
Jahres 2018 erneut die Sinnhaftigkeit und Finanzierbarkeit der aufgezeigten
Lösung zu überprüfen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 17.01.2017, OM 1135