Änderung der Lichtsignalanlage Wächtersbacher Straße und Cassellastraße Zusätzliche Querungsmöglichkeit mit Signal auf der Westseite der Kreuzung
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 18.11.2019, ST 2120 Betreff: Änderung der Lichtsignalanlage
Wächtersbacher Straße und Cassellastraße Zusätzliche Querungsmöglichkeit
mit Signal auf der Westseite der Kreuzung An der
angesprochenen Lichtsignalanlage wurde im Jahr 2018 aufgrund einer Anregung
des Ortsbeirats ein Gelbblinker zur Verdeutlichung der Fußgängerquerung vor der
Kita ergänzt. Die Schaltung der Lichtsignalanlage mit
gleichzeitiger Grünzeit von Kraftfahrzeugverkehr und parallel laufendem
Fußgängerverkehr entspricht den einschlägigen Richtlinien und bildet damit auch
in Frankfurt am Main einen verkehrstechnischen Standard ab. Bei der
Verkehrsplanung ist im Allgemeinen darauf zu achten, dass Verkehrsteilnehmende
auf vergleichbare Situationen treffen. Eine der Anregung entsprechende Signalschaltung mit
Rundumgrün für zu Fuß Gehende widerspricht diesem Grundsatz. Des Weiteren ist
eine eigene Grünphase für zu Fuß Gehende mit deutlich längeren Wartezeiten für
diese verbunden. Dies führt häufig zu Rotlichtmissachtungen und damit zu einem
höheren Gefährdungspotential. Eine Änderung der Schaltung wird daher nicht in
Erwägung gezogen.
Die dritte Querung wird
eingerichtet. Der Umsetzungszeitpunkt richtet sich nach der Verfügbarkeit der
finanziellen Mittel. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
17.06.2019, OA 430