Nutzungskonflikte auf dem Geh- und Radweg an der Tramstation "Mönchhofstraße" entschärfen
Stellungnahme des Magistrats
Im Zuge der Umsetzung des Stadtverordneten-Beschlusses zur Fahrradstadt Frankfurt (§ 4424 vom 29.08.2019) wird kurzfristig der Radverkehr kurz vor der Sondershausener Straße vom baulichen Radweg auf die Fahrbahn (Schutzstreifen-Markierung) geführt, um die Lücke der Radverkehrsführung auf der Mainzer Landstraße bis zur Rebstöcker Straße zu schließen. Die Stelle des Schutzstreifenbeginns musste aufgrund der LSA-Steuerung des Knotenpunkts mit der Schmidtstraße in Fahrtrichtung Innenstadt hinter den Knoten verlegt werden, da der motorisierte Verkehr aus der Schmidtstraße weiterhin zweistreifig links in die Mainzer Landstraße einbiegt. Dies bedeutet, dass eine Führung des Radverkehrs auf dem heutigen rechten Fahrstreifen der Mainzer Landstraße westlich der Schmidtstraße nicht über den Knoten hinaus verlängert werden kann. Die Umsetzung der Anregung würde somit auf einer Länge von ca. 250 m den zweimaligen Wechsel der Radverkehrsführung vom Radweg auf die Fahrbahn nach sich ziehen, was jedoch - neben der Tatsache, dass die Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes zunächst auf die Realisierbarkeit der Lösung untersucht werden müsste - vermieden werden sollte. Aufgrund der aktuellen Priorisierung der Maßnahmen zur Fahrradstadt Frankfurt kann eine entsprechende signaltechnische Überprüfung des Knotens nicht kurzfristig stattfinden. Der Seitenraum wird alternativ in Längsrichtung mittels Bordsteinaufsätzen ("Frankfurter Hüte") gegen illegales Parken gesichert werden. In Zufahrtsbereichen werden in Querrichtung Poller installiert, um das Zuparken des Gehweges zu verhindern.