Nutzungskonflikte auf dem Geh- und Radweg an der Tramstation "Mönchhofstraße" entschärfen
Antrag
Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Magistrat wird aufgefordert, die Verkehrssituation an der Mainzer Landstraße stadteinwärts zwischen Mönchhofstraße und Sondershausenstraße wie folgt neu zu regeln:
- Der getrennte Geh- und Radweg (VZ 241) wird in einen reinen Gehweg (VZ 239) umgewandelt;
- Der Radverkehr soll am Ende des Grünstreifens an der Fußgängerampel auf den rechten Fahrstreifen geführt werden;
- Auf der Fahrbahn soll ein Radfahrstreifen (VZ 295) eingerichtet werden, der Anfang dieses Radfahrstreifens durch geeignete Maßnahmen (wie z.B. an der Kreuzung Kurt-Schumacher-Straße / Berliner Straße) gegen den motorisierten Verkehr gesichert werden;
- Am Fahrbahnrand werden Sperrgitter, Poller o.ä. aufgestellt werden, um das illegale Parken auf dem Gehweg zu verhindern.
Begründung
Der Geh- und Radweg an der Mainzer Landstraße stadteinwärts zwischen Mönchhofstraße und Schmidtstraße wird regelmäßig auf gesamter Länge zugeparkt, hauptsächlich von Anliegern der Kleingartensiedlung. Dadurch werden Fußgänger*innen behindert und gefährdet, da sie auf den Radweg ausweichen müssen. Insbesondere Personen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind oder einen Kinderwagen mitführen, sind betroffen. Fahrradfahrer*innen werden dadurch wiederum behindert, so dass die aktuelle Situation für alle nicht motorisierten Verkehrsteilnehmer*innen unbefriedigend ist. Der Geh- und Radweg endet derzeit etwa 200m weiter stadteinwärts, an der Ecke Mainzer Landstraße / Sondershausenstraße. Gleichzeitig bietet die Mainzer Landstraße an dieser Stelle dem motorisierten Verkehr zwei Fahrstreifen plus den Linkasbbiegestreifen Richtung Schmidtstraße; hinter der Kreuzung Mainzer Landstraße / Schmidtstraße verengt sich dies auf einen Fahrstreifen. Die hier vorgeschlagene Neuregelung würde diese Verengung nur um etwa 100m vorverlegen, gleichzeitig aber ausreichend sicheren Raum für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen schaffen.
Beratungsverlauf 2 Sitzungen
Ziffern 1. bis 3.: SPD, GRÜNE, LINKE., Die PARTEI und U.B. gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung); Ziffer 4.: Einstimmige Annahme
Ziffer 4.: Einstimmige Annahme