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Werbung im öffentlichen Raum: Verbesserungen für die Stadtteile aushandeln/Richtlinie für Licht im öffentlichen Raum erarbeiten

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu

  1. Die Thematik der werbefinanzierten Toilettenhäuschen ist nicht neu. Bereits im Rahmen einer Sektorenuntersuchung des Bundeskartellamts 2009 wurden solche Kopplungsgeschäfte als wettbewerbsrechtlich problematisch beurteilt, in der Folge hat die Stadt Frankfurt am Main für die Ausschreibung 2018 bewusst auf die Weiterführung dieser Kopplung verzichtet. Da im Rahmen eines persönlichen Austauschs mit dem Bundeskartellamt am 22.08.2022 unter Teilnahme des Leiters des Revisionsamtes der Stadt Frankfurt am Main an diesem Grundsatz durch die Kartellbehörde auch weiterhin festgehalten wird, ist die Verknüpfung von Außenwerbung und Toilettenanlagen, öffentliche WLAN-Zugangspunkte etc., auch weiterhin nicht zulässig. Zu
  2. Der Komplex "Digitale Werbeanlagen" wird bei der Neuvergabe der Werberechte dezidiert vertraglich geregelt werden. Hierbei wird auch das Thema Lichtverschmutzung eine dezidierte Rolle spielen.