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Stationären Einzelhandel und Gastronomie auch in Coronazeiten unterstützen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat hält die Unterstützung von Gastronominnen und Gastronomen für sehr wichtig. Deshalb wurde die Sondernutzungserlaubnis für Außengastronomie bis zum 31.10.2022 - ohne gesonderten Antrag und ohne zusätzliche Gebühren - verlängert. Rahmenbedingungen, wie unter anderem die Mindestgehwegbreite, müssen dabei jedoch erfüllt werden. In der Kleine Brückenstraße sind die Gehwege so eng, dass eine Außengastronomie auf diesen Flächen nicht genehmigt werden kann. Weitere Voraussetzungen (insbesondere Schranken und Klappschilder) sind nicht gegeben, und eine regelmäßige temporäre Sperrung ist alleine mit einer Beschilderung kaum durchsetzbar. Unabhängig davon müsste bei einer Sperrung der Kleine Brückenstraße (Einbahnstraße) die komplette Verkehrsführung geändert werden. Es müsste die Zufahrt von der Brückenstraße im Zweirichtungsverkehr freigegeben werden, damit Anwohnende ihre Parkplätze oder Garagen nutzen können. Aufgrund der Enge der Straße würden Parkplätze wegfallen, da sonst keine zwei Fahrzeuge aneinander vorbeikommen. Ein Parkplatzproblem allerdings gibt es bereits jetzt. Vor diesem Hintergrund sieht der Magistrat keine Möglichkeit in der Kleine Brückenstraße, die Anregung umzusetzen. Sofern der Ortsbeirat bereit ist, an konkreten Stellen auf Parkplätze zu verzichten, die dann nur noch für die Gastronomie oder Logistik genutzt werden, kann der Magistrat prüfen, ob auf der Fläche Außengastronomie möglich ist. Der Magistrat bittet um entsprechende Nachricht.