Anbringung von umlegbaren Parkpfosten
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 27.10.2017, ST 2106
Betreff: Anbringung von umlegbaren Parkpfosten Der Anregung wird entsprochen. Auf Höhe des Müllsammelplatzes der Gebäude Gerhart-Hauptmann-Ring 23-25 wird der Zugangs- und Rettungsweg mittels zweier abschließbarer Stahlabweiser gegen das illegale Parken von Fahrzeugen gesichert. Damit ist weiterhin die ungehinderte Müllentsorgung der Liegenschaften sichergestellt, ohne dass hierzu die Stahlabweiser entnommen werden müssen.