Anbringung von umlegbaren Parkpfosten
Begründung
Parkpfosten Der Ortsbeirat 8 möge beschließen: vor den Häusern Gerhart-Hauptmann-Ring 23-25 wird in erheblichem Umfang illegal geparkt. Somit sind die Flucht- und Rettungswege oft nicht nutzbar und die Rasenflächen werden in erheblichem Maß dauerhaft geschädigt.
Inhalt
Antrag vom 01.08.2017, OF 181/8
Betreff: Anbringung von umlegbaren Parkpfosten Der Ortsbeirat 8 möge beschließen: vor den Häusern Gerhart-Hauptmann-Ring 23-25 wird in erheblichem Umfang illegal geparkt. Somit sind die Flucht- und Rettungswege oft nicht nutzbar und die Rasenflächen werden in erheblichem Maß dauerhaft geschädigt. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten die in der Nordweststadt üblichen Parkpfosten zu installieren.Beratung im Ortsbeirat: 8