Enforcement-Trailer auch im Frankfurter Westen einsetzen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.10.2017, ST
2104
Betreff: Enforcement-Trailer auch im Frankfurter Westen
einsetzen Da es sich bei dem
Enforcement-Trailer um eine stationäre Anlage im Sinne eines ministeriellen
hessischen Erlasses handelt, müssen alle Örtlichkeiten vor einem Einsatz
intensiv unter Einbeziehung der Landespolizei sowie der Hessischen
Polizeiakademie evaluiert werden. Neben Erfüllung der Voraussetzungen gemäß
Erlasslage (als Einsatzorte sind in erster Linie Unfallstellen oder auch
besonders schützenswerte Örtlichkeiten, wie beispielsweise Bushaltestellen zu
wählen) müssen sich alle Aufstellorte des gesamten Stadtgebiets auch an den
tatsächlichen Notwendigkeiten orientieren. Zudem muss die jeweilige Örtlichkeit
geeignet sein, um den Anhänger über mehrere Tage hinweg abstellen zu
können. Der Enforcement-Trailer wird somit
nicht an allen Standorten eingesetzt werden können, die als wünschenswert
erachtet werden. Ebenso wird es Standorte geben, die unabhängig von Anregungen
ausgewählt werden. Der Anregung wird dahingestehend entsprochen, dass
in den aktuell laufenden Planungen des Magistrats bereits mehrere erst jüngst
genehmigte Straßen im Ortsbezirk 6 enthalten sind. Es handelt sich dabei um die
Oeserstraße, Pfaffenwiese sowie Alt-Sossenheim. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 15.08.2017, OM 1910