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Enforcement-Trailer auch im Frankfurter Westen einsetzen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.10.2017, ST 2104 Betreff: Enforcement-Trailer auch im Frankfurter Westen einsetzen Da es sich bei dem Enforcement-Trailer um eine stationäre Anlage im Sinne eines ministeriellen hessischen Erlasses handelt, müssen alle Örtlichkeiten vor einem Einsatz intensiv unter Einbeziehung der Landespolizei sowie der Hessischen Polizeiakademie evaluiert werden. Neben Erfüllung der Voraussetzungen gemäß Erlasslage (als Einsatzorte sind in erster Linie Unfallstellen oder auch besonders schützenswerte Örtlichkeiten, wie beispielsweise Bushaltestellen zu wählen) müssen sich alle Aufstellorte des gesamten Stadtgebiets auch an den tatsächlichen Notwendigkeiten orientieren. Zudem muss die jeweilige Örtlichkeit geeignet sein, um den Anhänger über mehrere Tage hinweg abstellen zu können. Der Enforcement-Trailer wird somit nicht an allen Standorten eingesetzt werden können, die als wünschenswert erachtet werden. Ebenso wird es Standorte geben, die unabhängig von Anregungen ausgewählt werden. Der Anregung wird dahingestehend entsprochen, dass in den aktuell laufenden Planungen des Magistrats bereits mehrere erst jüngst genehmigte Straßen im Ortsbezirk 6 enthalten sind. Es handelt sich dabei um die Oeserstraße, Pfaffenwiese sowie Alt-Sossenheim. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.08.2017, OM 1910

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