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Eigentum verpflichtet, auch das an Straßen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2019, ST 2090

Betreff: Eigentum verpflichtet, auch das an Straßen Zu

  1. und

  2. Der Straßenabschnitt der Heinrich-Hertz-Straße zwischen Franklinstraße und Voltastraße wurde im März 2012 für den Kfz-Verkehr entwidmet und ist seitdem nur noch für den Rad- und Fußverkehr zugelassen. Für die beschriebenen Teile der Heinrich-Hertz-Straße besteht ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan. Dieser sieht vor, das Teilstück zwischen Franklinstraße und Voltastraße zurückzubauen, einen vier Meter breiten Fußweg herzustellen und die öffentliche Nutzung zu dulden. Der Magistrat steht bereits im Kontakt mit den Eigentümern. Diese sind nun aufgefordert, Planung und Umbau zu beauftragen. Der Magistrat steht für eine fachliche Abstimmung und Beratung zur Verfügung und wird nach dem Umbau die Unterhaltung der Straße übernehmen. Auch in ähnlich gelagerten Fällen setzt der Magistrat auf den Dialog mit den Eigentümern. Zu

  3. Im Ortsbezirk 2 befinden sich zwei Straßenabschnitte in privater Hand. Dabei handelt es sich um die Wildunger Straße, zwischen Sophienstraße und Falkstraße, sowie um die Clemensstraße, zwischen der Falkstraße und Leipziger Straße. Zu

  4. Beide Straßenabschnitte befinden sich in einem guten und verkehrssicheren Zustand. Die beiden Straßenzüge werden kontinuierlich von den Eigentümern unterhalten. Zu

  5. Beide Straßen spielen eine untergeordnete Rolle für den reibungslosen Verkehr in der Stadt.