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Grunderneuerung der Talstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 20.01.2017, ST 208 Betreff: Grunderneuerung der Talstraße a) Planung: Der Magistrat hat die Vorplanung für die Grundsanierung der Talstraße im Abschnitt zwischen "An der Grünhohl" und der "Bonifatiusstraße" an ein Planungsbüro vergeben. Aufgrund der Anregung des Ortsbeirates vom 01.07.2016, OM 284, zur Querschnittserweiterung der Bonifatiusstraße im Abschnitt zwischen der Talstraße und der Kalbacher Hauptstraße, wird der Planungsauftrag "Talstraße" um diesen Abschnitt erweitert. Die ämterübergreifende Abstimmung der Vorplanung ist eingeleitet und der Stadtverordnetenversammlung wird in 2017 eine Vorplanungsvorlage zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Die nach dem Stadtverordnetenbeschluss aufzunehmende Entwurfs- und Ausführungsplanung inkl. einer Kostenberechnung kann voraussichtlich bis Ende 2017 abgeschlossen werden. b) Anmeldung von Investitionsmitteln: Voraussetzung für die Anmeldung von Investitionsmitteln zu den nächst erreichbaren Haushaltsberatungen Anfang 2018 für die Jahre 2019 ff. ist die unter Punkt a) beschriebene, vorab durch das Revisionsamt zu prüfende Kostenberechnung. c) Bau- und Finanzierungsvorlage / Realisierung: Eine Bau- und Finanzierungsvorlage kann in den Geschäftsgang gegeben werden, sobald die benötigten Investitionsmittel in der Folge eines Stadtverordnetenbeschlusses zum Haushalt 2019 und dessen Genehmigung durch das Land Hessen zur Verfügung stehen. Nach Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung zur Bau- und Finanzierungsvorlage wird die Realisierung beauftragt, was in Anbetracht der erfahrungsgemäß notwendigen Zeitabläufe für die oben genannten Verfahrensschritte frühestens im 3. Quartal 2019 möglich sein wird. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.09.2016, OM 554 Antrag vom 26.02.2017, OF 133/12