Grunderneuerung der Talstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 20.01.2017, ST
208
Betreff: Grunderneuerung
der Talstraße a) Planung: Der
Magistrat hat die Vorplanung für die Grundsanierung der Talstraße im Abschnitt
zwischen "An der Grünhohl" und der "Bonifatiusstraße" an ein Planungsbüro
vergeben. Aufgrund der Anregung des Ortsbeirates vom 01.07.2016, OM 284, zur
Querschnittserweiterung der Bonifatiusstraße im Abschnitt zwischen der
Talstraße und der Kalbacher Hauptstraße, wird der Planungsauftrag "Talstraße"
um diesen Abschnitt erweitert. Die ämterübergreifende Abstimmung der Vorplanung ist
eingeleitet und der Stadtverordnetenversammlung wird in 2017 eine
Vorplanungsvorlage zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Die nach dem
Stadtverordnetenbeschluss aufzunehmende Entwurfs- und Ausführungsplanung inkl.
einer Kostenberechnung kann voraussichtlich bis Ende 2017 abgeschlossen
werden. b)
Anmeldung von Investitionsmitteln: Voraussetzung für die Anmeldung von
Investitionsmitteln zu den nächst erreichbaren Haushaltsberatungen Anfang 2018
für die Jahre 2019 ff. ist die unter Punkt a) beschriebene, vorab durch das
Revisionsamt zu prüfende Kostenberechnung. c) Bau- und Finanzierungsvorlage / Realisierung:
Eine Bau- und Finanzierungsvorlage kann in den Geschäftsgang gegeben
werden, sobald die benötigten Investitionsmittel in der Folge eines
Stadtverordnetenbeschlusses zum Haushalt 2019 und dessen Genehmigung durch das
Land Hessen zur Verfügung stehen. Nach Beschlussfassung der
Stadtverordnetenversammlung zur Bau- und Finanzierungsvorlage wird die
Realisierung beauftragt, was in Anbetracht der erfahrungsgemäß notwendigen
Zeitabläufe für die oben genannten Verfahrensschritte frühestens im 3. Quartal
2019 möglich sein wird. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 09.09.2016, OM 554
Antrag vom
26.02.2017, OF
133/12