Verbesserung der Sicherheit am Fußgängerüberweg Atzelbergstraße/Höhe Bushaltestelle "Atzelberg Ost"
Stellungnahme des Magistrats
Die Mittelmarkierung (Fahrstreifenbegrenzung und Fahrbahnbegrenzung durch Verkehrszeichen (VZ) 295 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)) wird im Bereich der Haltestelle kurzfristig um mindestens zwei Meter hinter den Bus verlängert. Dadurch wird den Kraftfahrzeugführer:innen die Vorbeifahrt am wartenden Bus eindeutig und sichtbar verboten. Im Übrigen wird auf die Lichtsignalanlage (LSA) bereits mit entsprechendem VZ 131 StVO "Lichtzeichenanlage" in Verbindung mit VZ 1001 StVO "Länge einer Strecke" jeweils zu Beginn der Umleitungsstrecke hingewiesen. Auf die LSA wird aufgrund der Lage direkt hinter einer Kurve bereits zusätzlich vor der Liegenschaft Atzelbergstraße 88 mit einem zusätzlichen VZ 131 StVO hingewiesen. Die Signalleuchten der LSA sind aus allen Verkehrsbeziehungen heraus eindeutig erkennbar. Auch können die Signale der LSA jederzeit rechtzeitig wahrgenommen werden - auch dann, wenn man hinter einem wartenden Bus steht. Es handelt sich insofern um das Fehlverhalten einzelner Verkehrsteilnehmer:innen, dem mit straßenverkehrsbehördlichen Mitteln nicht abgeholfen werden kann. Die Landespolizei wurde bereits in der Vergangenheit aufgrund von Bürgerbeschwerden zu Rotlichtverstößen über den Sachverhalt informiert. Der Magistrat informiert die Landespolizei erneut.