Sicherheit am Fußgängerüberweg an der Haltestelle "Atzelberg Ost" verbessern
Stellungnahme des Magistrats
In der Vergangenheit wurden mehrere Ortsbesichtigungen mit unterschiedlichen Personenkreisen durchgeführt. Dabei konnte die beschriebene Situation zu keinem Zeitpunkt festgestellt werden. Von Seiten der Unfallkommission wurde der Bereich als unauffällig registriert. Aus Süden kommenden Fahrzeugen ist das Überholen des Busses durch die verlängerte Mittelmarkierung verboten. Aus beiden Fahrtrichtungen wird auf die Existenz mehrerer Lichtsignalanlagen mittels Verkehrszeichen hingewiesen. Gelbblinker finden innerhalb des Stadtgebiets nur dort Anwendung, wo besondere Situationen einen solchen Einsatz erfordern. Dies ist vor allem bei Unübersichtlichkeit eines Knotenpunkts oder starkem Kfz-Verkehr, der gleichzeitig mit den zu Fuß Gehenden geführt wird, gegeben. Auf einen regelmäßigen Einsatz von Gelbblinkern soll gemäß Straßenverkehrs-Ordnung verzichtet werden, da durch einen Gewöhnungseffekt die Wirkung des Gelbblinkers minimiert wird. Unter Beachtung dieser Vorgaben, wird hier kein Gelbblinker installiert.