E-Scooterchaos
Stellungnahme des Magistrats
Generell stellt das Abstellen von E-Scootern im öffentlichen Raum eine Sondernutzung dar. Verleihfirmen erhalten auf Antrag eine Sondernutzungserlaubnis mit einem Auflagenkatalog für das Bereitstellen von E-Scootern im öffentlichen Raum. Ziel dieser Regelung ist es, das Angebot von Leih-E-Scootern in Frankfurt am Main zu ermöglichen, jedoch das "wilde Abstellen" zu verhindern und gefährlichen Situationen vorzubeugen. E-Scooter dürfen ausschließlich so genutzt und abgestellt werden, dass sie Dritte weder gefährden noch behindern. Die oberste Priorität im öffentlichen Straßenraum hat stets die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden. Vor Beginn des Mietvorgangs gibt es bereits Hinweise, wie die Scooter abzustellen sind. Des Weiteren setzen die Betreiberfirmen gerade sukzessive um, dass vor Beendigung des Mietvorgangs ein entsprechendes Foto zu machen ist, wie das Fahrzeug abgestellt wurde. Vorher lässt sich der Mietvorgang nicht beenden. Die Regelungen sind ein wichtiger Beitrag, um Geh- und Radwege im Allgemeinen und Blindenleitsysteme im Besonderen von falsch abgestellten (oder hingeworfenen) E-Scootern freizuhalten. Völlig unterbinden lassen sich diese Missstände mit Regelungen und repressiven Mitteln jedoch nicht. Hier sind Gemeinsinn und Verantwortungsgefühl aller Nutzer:innen gefragt, um vulnerable Gruppen zu schützen und für ein positives Stadtbild zu sorgen. E-Scooter, die aufgrund zu geringer Restgehwegbreite verkehrsbehindernd abgestellt wurden, sollten stets den jeweiligen Betreiberfirmen gemeldet werden. Die E-Scooter-Betreiber sind gemäß der Sondernutzungserlaubnis verpflichtet, jederzeit Beschwerden entgegenzunehmen und zu bearbeiten. Die Kontaktdaten finden sich auf den jeweiligen Scootern oder unter https://www.scooter-melder.de/. Verbotenes und rücksichtsloses Fahrverhalten von E-Scooter-Nutzenden findet im fließenden Verkehr statt, der originär in den Zuständigkeitsbereich der Landespolizei fällt. Mangels Halterhaftung müssen die Verkehrsteilnehmenden zur Feststellung der Personalien angehalten werden, was durch deren hohe Mobilität oftmals erschwert wird. Um mit ordnungsrechtlichen Maßnahmen einzugreifen, werden - neben der Ahndung im Rahmen der Streifentätigkeit - insbesondere gezielt an Beschwerdeschwerpunkten entsprechende Kontrollen durchgeführt. Hierbei unterstützt die Städtische Verkehrspolizei die Landespolizei.