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Nicht angemessene Geschwindigkeiten im Holunderweg

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Holunderweg ist Bestandteil einer Tempo-30-Zone und als Einbahnstraße ausgewiesen. Die Fahrbahn ist überwiegend rund 5,00 Meter breit. Bei einseitig parkenden Fahrzeugen reduziert sich die Fahrbahnbreite auf zirka 3,00 Meter. Die Straße unterscheidet sich nicht von parallel verlaufenden Straßen der Tempo 30-Zone im näheren Umfeld. Die Anregung wurde zum Anlass genommen eine Testmessung durchzuführen. Von 12 erfassten Fahrzeugen überschritt kein Fahrzeug die zulässige Höchstgeschwindigkeit im sanktionierbaren Bereich. Die höchste gemessene Geschwindigkeit lag bei 34 km/h. Von weiteren Kontrollen muss daher abgesehen werden, da dies zu Lasten stärker gefährdeter Örtlichkeiten gehen würde.

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