Wieder Wasser aus dem Enkheimer Wald
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.11.2018, ST
2079
Betreff: Wieder Wasser aus
dem Enkheimer Wald Eine Wiederinbetriebnahme des
Wasserwerks ist nicht möglich, da die Anlagen komplett zurückgebaut
wurden. Rechtlicher
Hintergrund: Infolge der endgültigen Außerbetriebnahme des Wasserwerks zum 28.
Februar 2011, wurde seitens Hessenwasser das bestehende Wasserrecht für die
Gewinnungsanlagen an die Obere Wasserbehörde (RP-DA) zurückgegeben. Die
Erhaltung der 9 Brunnen ohne wasserrechtliche Genehmigung und ohne weitere
Nutzung ist nach aktueller Rechtslage nicht möglich. Auf Grundlage von § 14,
Abs. 1 HWG hat die Obere Wasserbehörde mit Schreiben vom 19. Sept. 2012
Hessenwasser dazu verpflichtet, die Anlagen, d. h. auch die bestehenden
Brunnen, zurückzubauen. Dies ist erfolgt. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 07.08.2018, OM 3418