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Wieder Wasser aus dem Enkheimer Wald

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.11.2018, ST 2079 Betreff: Wieder Wasser aus dem Enkheimer Wald Eine Wiederinbetriebnahme des Wasserwerks ist nicht möglich, da die Anlagen komplett zurückgebaut wurden. Rechtlicher Hintergrund: Infolge der endgültigen Außerbetriebnahme des Wasserwerks zum 28. Februar 2011, wurde seitens Hessenwasser das bestehende Wasserrecht für die Gewinnungsanlagen an die Obere Wasserbehörde (RP-DA) zurückgegeben. Die Erhaltung der 9 Brunnen ohne wasserrechtliche Genehmigung und ohne weitere Nutzung ist nach aktueller Rechtslage nicht möglich. Auf Grundlage von § 14, Abs. 1 HWG hat die Obere Wasserbehörde mit Schreiben vom 19. Sept. 2012 Hessenwasser dazu verpflichtet, die Anlagen, d. h. auch die bestehenden Brunnen, zurückzubauen. Dies ist erfolgt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.08.2018, OM 3418

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