Wieder Wasser aus dem Enkheimer Wald
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 07.08.2018, OM
3418 entstanden aus Vorlage:
OF 199/16 vom
23.07.2018 Betreff: Wieder Wasser aus dem Enkheimer Wald
Der Magistrat
wird gebeten, in Gesprächen und Verhandlungen mit der Hessenwasser GmbH &
Co. KG zu prüfen, ob der in Enkheim am Rande des Enkheimer Waldes
stillgelegte Brunnen nicht wieder in Betrieb genommen beziehungsweise instand
gesetzt oder wieder aufgebaut werden kann. Bejahendenfalls wird der Magistrat gebeten, die
mögliche Maßnahme kurzfristig auszuführen und das Wasser aus dem Enkheimer
Wald wieder dem Frankfurter Wasserhaushalt
zuzuführen. Begründung: Wie der Frankfurter Neue Presse vor wenigen Tagen zu
entnehmen war, könnte angesichts des sommerlichen Wetters unter Umständen mit
Engpässen in der Wasserversorgung in Frankfurt am Main zu rechnen sein. Auch
einige Gemeinden im Vogelsberg, aus dessen Region die Stadt Frankfurt am Main
einen Großteil ihrer Wasserversorgung sicherstellt, seien bereits von
Wasserknappheit betroffen. In dem Zeitungsbericht wurde ausführlich bemängelt,
dass die Stadt Frankfurt am Main in den letzten Jahren zu wenig unternommen und
Vorsorge getroffen hat, die Wasserversorgung in der Stadt zumindest teilweise
auf eigene Füße zu stellen und unabhängiger von anderen Wasserversorgern zu
werden. Im Gegenteil, das Wasserwerk in Enkheim wurde erst vor wenigen Jahren
außer Betrieb gesetzt und vom Netz genommen, obwohl in dem Einzugsgebiet dieses
Brunnens noch ausreichend Wasser zur Nutzung als Trinkwasser vorhanden ist. Die
erneute Inbetriebnahme dieses Brunnens beziehungsweise Wasserwerkes erscheint
deshalb vor dem Hintergrund der Absicherung der eigenen Versorgung in der Stadt
Frankfurt am Main nicht nur sinnvoll, sondern alternativlos. Versorgungssicherheit geht hier vor
Wirtschaftlichkeit! Eine entsprechende Bewirtschaftung durch die
Wiederaufnahme des Brunnenbetriebes würde zudem dazu führen, dass der
Grundwasserspiegel in Enkheim auf einen vernünftigen Stand reguliert werden
kann, ohne dass erhebliche Schäden an Gebäuden im Neubaugebiet Leuchte und im
übrigen Bereich von Enkheim zu befürchten sind. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 16
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 12.11.2018, ST 2079
Aktenzeichen: 91 50