Einrichtung einer Halteverbotszone vor der Tiefgaragenausfahrt der Anwesen Prozessionsweg 19 bis 21
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 23.10.2017, ST 2074
Betreff: Einrichtung einer Halteverbotszone vor der Tiefgaragenausfahrt der Anwesen Prozessionsweg 19 bis 21 Auf der gegenüberliegenden Seite der vom Ortsbeirat genannten Tiefgaragenausfahrt gilt aufgrund der geringen Fahrbahnbreite im Prozessionsweg ohnehin ein Parkverbot. Eine Markierung oder Beschilderung im Sinne des Ortsbeirats ist daher nicht notwendig und im Rahmen der Vermeidung von Überbeschilderung nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) auch nicht zulässig.