Einrichtung einer Halteverbotszone vor der Tiefgaragenausfahrt der Anwesen Prozessionsweg 19 bis 21
Begründung
vor der Tiefgaragenausfahrt der Anwesen Prozessionsweg 19 bis 21 Der Ortsbeirat wird gebeten zu beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass vor der Tiefgaragenausfahrt der Anwesen Prozessionsweg 19-21 eine Halteverbotszone eingerichtet wird. Begründung: Durch parkende Autos auf der gegenüberliegenden Seite der Häuser Prozessionsweg 19-21 und wegen der ziemlich schmalen Straße ist es für die Bewohner dieser Häuser sehr schwierig, in die Tiefgarage hinein- bzw. herauszufahren. Abhilfe könnte dadurch geschaffen werden, dass der Prozessionsweg auf der gegenüberliegenden Seite mit entsprechender Beschilderung oder Straßenmarkierung als Halteverbotszone gekennzeichnet wird.
Inhalt
Antrag vom 02.08.2017, OF 194/12
Betreff: Einrichtung einer Halteverbotszone vor der Tiefgaragenausfahrt der Anwesen Prozessionsweg 19 bis 21 Der Ortsbeirat wird gebeten zu beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass vor der Tiefgaragenausfahrt der Anwesen Prozessionsweg 19-21 eine Halteverbotszone eingerichtet wird. Begründung: Durch parkende Autos auf der gegenüberliegenden Seite der Häuser Prozessionsweg 19-21 und wegen der ziemlich schmalen Straße ist es für die Bewohner dieser Häuser sehr schwierig, in die Tiefgarage hinein- bzw. herauszufahren. Abhilfe könnte dadurch geschaffen werden, dass der Prozessionsweg auf der gegenüberliegenden Seite mit entsprechender Beschilderung oder Straßenmarkierung als Halteverbotszone gekennzeichnet wird.Beratung im Ortsbeirat: 12