Ersatzgebäude für die Kindertagesstätte (KiZ 70), Gerhart-Hauptmann-Ring 27
Stellungnahme des Magistrats
Das Kinderzentrum Gerhart-Hauptmann-Ring 27 befindet sich in einem angemieteten Gebäude der ABG Frankfurt Holding GmbH. Das angemietete Gebäude wird seit 1960 ausschließlich als Kinderzentrum genutzt. Aktuell werden in der Einrichtung insgesamt 96 Kinder betreut (43 Kinder im Kindergarten, 53 Kinder im Hort). Es handelt sich um eine 5gruppige Einrichtung mit reduzierten Betreuungsplätzen aufgrund der geringen Raumkapazitäten (diese entsprechen nicht den heutigen Standards). Das Gebäude des Kinderzentrums Gerhart-Hauptmann-Ring 27 entspricht in sicherheitstechnischer, energetischer, funktionaler und konstruktiver Hinsicht nicht mehr den heutigen Anforderungen für eine Kindertageseinrichtung. Das Gebäude ist marode und abgängig. Darüber hinaus sind die Räumlichkeiten des Kinderzentrums zu klein und weichen sehr deutlich vom Standardraumprogramm (Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung M 170/2013) ab. Es sollen dort zukünftig mehr Kinder betreut und gebildet werden. Eine Sanierung hat durch den Vermieter seit 1960 nicht stattgefunden. Aufgrund der maroden und abgängigen Gebäudesubstanz und Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen hat die ABG Frankfurt Holding die Entscheidung für einen Ersatzneubau getroffen. Daher wurde im Einvernehmen mit dem Betreiber, dem Eigenbetrieb Kita Frankfurt, ein Abbruch mit anschließendem Neubau an gleicher Stelle geplant. Mit dem Neubau ist eine Erweiterung um 2 Kindergartengruppen mit je 21 Plätzen vorgesehen. In den neu zu schaffenden Räumlichkeiten können 4 Kindergartengruppen (85 Plätze) und 3 Hortgruppen (53 Plätze) betreut werden. Nach Fertigstellung stehen somit 138 Plätze zur Verfügung, was einer Erhöhung des Platzangebotes um 42 Plätze entspricht. Das Standardtraumprogramm (M 170/2013) wird zugrunde gelegt. Das Kinderzentrum wird sich auf das Erdgeschoss und das
- Obergeschoss erstrecken. Die Bauaufsicht führt seit einiger Zeit Gespräche mit der ABG wegen der Errichtung dieser Kita mit darüber liegenden geförderten Wohnungen. Im Rahmen der Bauberatung stand zum einen der Erhalt des Charakters der Nordweststadt im Vordergrund und zum anderen eine effiziente Nutzung von Grund und Boden. Durch eine höhere Ausnutzung auf vertikaler Ebene geht im Umkehrschluss der Erhalt der Grün- und Freiräume einher. Das Einfügen des Bauvorhabens in die historisch bedeutenden städtebaulichen Strukturen der Nordweststadt und der Erhalt der Gemeinbedarfsnutzung ist eine Bedingung für die gegebenenfalls höhere Ausnutzung und Ergänzung sowie eine damit einhergehende Befreiung. Entsprechend muss das Gebäude hinsichtlich seiner Dimensionierung und Gestaltung die Charakteristik der örtlich vorhandenen Bebauung aufgreifen. Das Bauvorhaben befindet sich im Bereich des Bebauungsplans NW 103c Nr 1, inkraftgetreten am 26.06.1965, welcher das Baugrundstück als Fläche für den Gemeinbedarf Kindergarten ausweist. Der Bebauungsplan setzt als Anzahl der Vollgeschosse I fest. Die aktuelle Planung sieht ein viergeschossiges Gebäude mit der Kita-Nutzung im Erdgeschoss und
- Obergeschoss vor. Im 2. und
- Obergeschoss sollen geförderte Wohnungen nach Förderweg 1 entstehen. Hierfür wären Befreiungen vom Bebauungsplan u.a. hinsichtlich der Art der Nutzung und der Geschossigkeit erforderlich. Alle notwendigen Befreiungen wurden im Rahmen der Bauberatung bereits in Aussicht gestellt. Das Stadtplanungsamt wurde an der Bauberatung beteiligt und hat an den Abstimmungsgesprächen teilgenommen. Ein Bauantrag wurde bisher jedoch noch nicht eingereicht.