Radfahrstreifen rot einfärben - Untermainka
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 11.11.2019, ST 2065 Betreff: Radfahrstreifen rot einfärben -
Untermainka Bei dem Radverkehrsangebot am
Untermainkai handelt es sich um einen Schutzstreifen. Im Gegensatz zum
Radfahrstreifen als Sonderweg ist der Schutzstreifen im Ausnahmefall
befahrbar. Im Rahmen der Beschlussfassung zum
Radentscheid sind kurzfristig sieben sogenannte "provisorische bestandsnahe"
Markierungslösungen vorgesehen. Die darin formulierten Anforderungen schließen neben
der Markierung auch eine bauliche Trennung zum Kraftfahrzeugverkehr ein.
Die Rotmarkierung eines Schutzstreifens wurde in
diesem Zusammenhang zum ersten Mal im Rahmen der Erneuerung der Fahrbahndecke
in der Mainzer Landstraße (Galluswarte - Hafenstraße) umgesetzt. Aus diesem
Planungsprozess werden wichtige Erkenntnisse für zeitgemäße Planungsstandards
erwartet. Da der Untermainkai der gleichen
Kategorie entspricht, können die gesammelten Erfahrungen für diesen
Streckenabschnitt verwendet werden. Zwischenzeitlich wird die Anregung des
Ortsbeirats in das städtische Baukoordinierungssystem aufgenommen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 18.06.2019, OM 4825
Antrag vom
20.05.2020, OF
1306/1
Anregung an den Magistrat vom 16.06.2020, OM 6124