Radfahrstreifen rot einfärben - Untermainka
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Stellungnahme des Magistrats vom 11.11.2019, ST 2065
Betreff: Radfahrstreifen rot einfärben - Untermainka Bei dem Radverkehrsangebot am Untermainkai handelt es sich um einen Schutzstreifen. Im Gegensatz zum Radfahrstreifen als Sonderweg ist der Schutzstreifen im Ausnahmefall befahrbar. Im Rahmen der Beschlussfassung zum Radentscheid sind kurzfristig sieben sogenannte "provisorische bestandsnahe" Markierungslösungen vorgesehen. Die darin formulierten Anforderungen schließen neben der Markierung auch eine bauliche Trennung zum Kraftfahrzeugverkehr ein. Die Rotmarkierung eines Schutzstreifens wurde in diesem Zusammenhang zum ersten Mal im Rahmen der Erneuerung der Fahrbahndecke in der Mainzer Landstraße (Galluswarte - Hafenstraße) umgesetzt. Aus diesem Planungsprozess werden wichtige Erkenntnisse für zeitgemäße Planungsstandards erwartet. Da der Untermainkai der gleichen Kategorie entspricht, können die gesammelten Erfahrungen für diesen Streckenabschnitt verwendet werden. Zwischenzeitlich wird die Anregung des Ortsbeirats in das städtische Baukoordinierungssystem aufgenommen.