Verkehrsberuhigung Denisweg
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.11.2018, ST
2059
Betreff: Verkehrsberuhigung
Denisweg Vorläufige Stellungnahme: Es liegen keine Daten aus Geschwindigkeitskontrollen
aus dem Denisweg vor. Kontrollen in Bezug auf das Verkehrszeichen 250
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) "Verbot für Fahrzeuge aller Art" mit dem
Zusatzzeichen 1020-30 StVO "Anlieger frei" sind grundsätzlich nicht effektiv
und stehen regelmäßig in keinem Verhältnis zu dem damit verbundenen personellen
Aufwand. Da laut ständiger Rechtsprechung beispielsweise die Aussage eines
Verkehrsteilnehmenden ein Haus besichtigen zu wollen ausreicht, um in einen mit
"Anlieger frei" deklarierten Bereich einzufahren, muss die rechtswidrige
Durchfahrt belegt werden. Hierzu müssen alle in diesen Bereich einfahrenden
Fahrzeuge registriert werden, um bei deren Verlassen die Ordnungswidrigkeit
beweisen zu können. Zudem müssen - mangels Halterhaftung - die Personalien der
Fahrzeugführenden aufgenommen werden. Dessen ungeachtet wird der Vorgang an die
für die Kontrolle des fließenden Verkehrs originär zuständige Landespolizei zur
Kenntnis weitergeleitet. Die Verkehrszählung wird derzeit durchgeführt.
Sobald Ergebnisse vorliegen, werden diese dem Ortsbeirat unaufgefordert zur
Verfügung gestellt. Danach kann eine abschließende Entscheidung über die
Maßnahmen getroffen werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 07.08.2018, OM 3405