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Anlegen einer Fitnessanlage im Naherholungsgebiet

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2017, ST 2048 Betreff: Anlegen einer Fitnessanlage im Naherholungsgebiet Der Magistrat wird die Anregung des Ortsbeirates 13 gerne in die Prioritätenliste für den Bau von Outdoor-Fitnessanlagen aufnehmen. Anhand zahlreicher Studien wurde belegt, dass Fitnessanlagen mit Trainingsgeräten dazu beitragen können, die Mobilität, den Gleichgewichtssinn sowie die Kraft und Ausdauer bei Erwachsenen aller Altersstufen zu erhalten bzw. zu fördern. Hinzu kommt neben den Trainingsgewinnen auch die Gelegenheit zur sozialen Teilhabe, die durch solche "Outdoor-Angebote" gefördert werden. Zunächst muss ein geeigneter Standort gefunden werden, bevorzugt in der Nähe von Sport- und Freizeitflächen oder größeren Erholungsflächen. Der Ort sollte zentral gelegen sein und außerhalb von besonders geschützten Landschaftszonen. Zurzeit werden bereits angemeldete Fitnessanlagen aus der Prioritätenliste abgearbeitet. Der Beginn der Planung kann demnach ab 2020 in Aussicht gestellt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.06.2017, OM 1900 Antrag vom 22.04.2018, OF 160/13 Anregung an den Magistrat vom 08.05.2018, OM 3137