Anlegen einer Fitnessanlage im Naherholungsgebiet
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2017, ST
2048
Betreff: Anlegen einer
Fitnessanlage im Naherholungsgebiet Der Magistrat wird die Anregung
des Ortsbeirates 13 gerne in die Prioritätenliste für den Bau von
Outdoor-Fitnessanlagen aufnehmen. Anhand zahlreicher Studien wurde belegt, dass
Fitnessanlagen mit Trainingsgeräten dazu beitragen können, die Mobilität, den
Gleichgewichtssinn sowie die Kraft und Ausdauer bei Erwachsenen aller
Altersstufen zu erhalten bzw. zu fördern. Hinzu kommt neben den
Trainingsgewinnen auch die Gelegenheit zur sozialen Teilhabe, die durch solche
"Outdoor-Angebote" gefördert werden. Zunächst muss ein geeigneter Standort gefunden
werden, bevorzugt in der Nähe von Sport- und Freizeitflächen oder größeren
Erholungsflächen. Der Ort sollte zentral gelegen sein und außerhalb von
besonders geschützten Landschaftszonen. Zurzeit werden bereits angemeldete Fitnessanlagen
aus der Prioritätenliste abgearbeitet. Der Beginn der Planung kann demnach ab
2020 in Aussicht gestellt werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 27.06.2017, OM 1900
Antrag vom
22.04.2018, OF
160/13
Anregung an den Magistrat vom 08.05.2018, OM 3137