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Outdoor-Fitnessgeräte im Naherholungsgebiet aufstellen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1535 Betreff: Outdoor-Fitnessgeräte im Naherholungsgebiet aufstellen Der Magistrat hat den Wunsch des Ortsbeirat in die Prioritätenliste für den Bau von Fitnessanlagen im Außenbereich aufgenommen. Zudem liegt ein weiterer Ortsbeiratsantrag für die Errichtung einer Parkour-Anlage vor (OM 2453/2017). Als möglicher Standort für die Parkour-Anlage wurde die Sportanlage in Nieder-Erlenbach in Betracht gezogen. Auf den Nebenflächen der Sportanlage wäre für die Ausweisung einer Parkour-Anlage ausreichend Platz vorhanden. Eine Entscheidung über den Standort und die Finanzierung einer Parkour-Anlage ist allerdings noch nicht getroffen. Denkbar ist in dem Zusammenhang die Parkour-Anlage mit Outdoor-Fitnessgeräten zu kombinieren, um somit die Sportanlage um eine weitere informelle Sportmöglichkeit zu erweitern. Der Magistrat prüft diese Möglichkeit und wird den Ortsbeirat, das Sportamt und den dort beheimateten Verein nach der Sommerpause in die Überlegungen einbinden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.05.2018, OM 3137