Outdoor-Fitnessgeräte im Naherholungsgebiet aufstellen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST
1535
Betreff: Outdoor-Fitnessgeräte im Naherholungsgebiet
aufstellen Der Magistrat hat den Wunsch des
Ortsbeirat in die Prioritätenliste für den Bau von Fitnessanlagen im
Außenbereich aufgenommen. Zudem liegt ein weiterer Ortsbeiratsantrag für die
Errichtung einer Parkour-Anlage vor (OM 2453/2017). Als möglicher Standort für die Parkour-Anlage wurde
die Sportanlage in Nieder-Erlenbach in Betracht gezogen. Auf den
Nebenflächen der Sportanlage wäre für die Ausweisung einer Parkour-Anlage
ausreichend Platz vorhanden. Eine Entscheidung über den Standort und die
Finanzierung einer Parkour-Anlage ist allerdings noch nicht getroffen. Denkbar ist in dem Zusammenhang die Parkour-Anlage
mit Outdoor-Fitnessgeräten zu kombinieren, um somit die Sportanlage um eine
weitere informelle Sportmöglichkeit zu erweitern. Der Magistrat prüft diese Möglichkeit und wird den
Ortsbeirat, das Sportamt und den dort beheimateten Verein nach der Sommerpause
in die Überlegungen einbinden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 08.05.2018, OM 3137