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Pilotprojekt "E-Scooter-Parkplätze in Oberrad"

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Die Zulassung der E-Scooter erfolgte mit der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) vom Bundesverkehrsministerium und gilt im gesamten Bundesgebiet. Nach § 11 Absatz 5 eKFV sind E-Scooter beim Abstellen wie Fahrräder zu behandeln, dadurch ist ein Abstellen auf dem Gehweg im Rahmen des Gemeingebrauchs grundsätzlich zulässig. Allerdings unterliegen auch Nutzer:innen von E-Scootern den Sorgfaltspflichten im Straßenverkehr (§ 1 Absatz 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)), weshalb diese nicht so abgestellt werden dürfen, dass es zu einer unverhältnismäßigen Behinderung kommt. E-Scooter, welche mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindernd und somit ordnungswidrig abgestellt werden, sei es durch die Verleih-Firmen oder die Nutzer:innen, werden bei entsprechender Wahrnehmung und Würdigung der Gesamtumstände von den Bediensteten der Städtischen Verkehrspolizei im Rahmen der Streifentätigkeit zur Seite gestellt und der Parkverstoß angezeigt. Ferner werden den Verleihanbietern die Kosten für die Umstellmaßnahme auferlegt. Bei der Städtischen Verkehrspolizei eingehende Hinweise zu behindernd abgestellten E-Scootern werden grundsätzlich an die Anbieter anonymisiert mit der Aufforderung zur Beseitigung weitergeleitet. Die vielfältigen Formen von Mobilität und Nutzungsansprüchen sind eine Herausforderung für den öffentlichen Verkehrsraum. Insbesondere die hohe Zahl an Leih-E-Scootern, die häufig im Weg stehen, und der intensive Lieferverkehr sorgen schnell für Konflikte. Die Stadt Frankfurt am Main hat im März damit begonnen, Stellplätze für E-Scooter und Lieferzonen in den Straßen von Bahnhofsviertel und Innenstadt auszuweisen sowie weitere Radbügel zu installieren. Ziel ist es, mehr Ordnung im Straßenbild zu schaffen, Konflikten somit entgegenzuwirken und die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen. Da in den Auflagen zur Sondernutzungserlaubnis für die E-Scooter-Anbieter festgelegt wurde, dass im Umkreis von 100 Metern um einen ausgewiesenen E-Scooter-Parkplatz die Miete nicht beendet werden darf, wurden im Abstand von rund 200 Metern Flächen für E-Scooter-Parkplätze gesucht und festgelegt. Damit ist dann faktisch das "wilde", ungeordnete Abstellen von E-Scootern außerhalb von ausgewiesenen E-Scooter-Parkplätzen im Bahnhofsviertel und in der Innenstadt nicht mehr möglich. Da im Bahnhofsviertel und in der Innenstadt die meisten Menschen unterwegs sind, gab es hier den höchsten Handlungsdruck. Aus dem oben beschriebenen Konzept für das Bahnhofviertel und für die Innenstadt wurde mittlerweile ein stadtweites Konzept für Mobilitätsstationen entwickelt. Mobilitätsstationen bündeln Verkehrsmittel an einem Standort und erfüllen damit die Ziele der Kunden, der Stadt Frankfurt am Main und der E-Scooter-/Sharing-Anbieter. Die Mobilitätsstationen sollen das Verkehrsangebot des ÖPNV erweitern und nicht zuletzt Mobilität ohne eigenen PKW-Besitz ermöglichen. In Frankfurt sollen drei Stationsarten umgesetzt werden, die sich in Größe und Funktion unterscheiden: - S-Stationen: Zweiradsharing in der Innenstadt, in innenstadtnahen Bereichen sowie in Stadtteilzentren (etwa alle 100-200 m), - M-Stationen: stationsbasiertes Car Sharing und Zweiradsharing an ÖPNV-Haltepunkten sowie in Wohnquartieren im gesamten Stadtgebiet (etwa alle 500 m), - L-Stationen: stationsbasiertes Car Sharing und Zweiradsharing ausschließlich an Außenästen des Schienenverkehrs sowie an ausgewählten Schienen-Knotenpunkten. Frankfurt wird in drei verschiedene Bereiche unterteilt. Die unterschiedlichen Stationstypen kommen bereichsbezogen zum Einsatz. - Bereich 1: Innenstadt und Stadtteilzentren (Höchst, Berger Straße, Schweizer Straße, Leipziger Straße), S-Stationen (alle 100 m), - Bereich 2: erweiterter Bereich zwischen Anlagenring und Alleenring, nördliches Sachsenhausen, S-Stationen (alle 200 m), M-Stationen (alle 500 m), - Bereich 3: Stadtteile außerhalb des Alleenrings, keine S-Stationen, M-Stationen (alle 500 m), L-Stationen an ausgewählten ÖPNV-Knotenpunkten. Eine Vielzahl an Kriterien wurde beachtet, um eine erste Verortung geeigneter Standorte zu ermitteln: Einwohnerdichte, ÖPNV-Angebot, Bewohnerparkzonen, Nachfragedaten der Shared-Mobility-Anbieter, bestehende Stationen Car- / Bike-Sharing, Bereiche und Verbotszonen aus der E-Scooter-Sondernutzungserlaubnis, A- und B-Zentren nach dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2018, Verortung relevanter Arbeitgeber, Standorte universitärer Einrichtungen und Studierendenwohnheime, Touristische Ziele und sonstige POI (Points Of Interest), P&R-Parkplätze. Die unterschiedlichen Mobilitätsstationen werden bedarfsgerecht im gesamten Stadtgebiet verteilt. Mit dem Bau der ersten Mobilitätsstationen soll noch in diesem Jahr begonnen werden. Es lässt sich jedoch zurzeit noch nicht absehen, wann mit einer Realisierung von S-Mobilitätsstationen in Oberrad zu rechnen ist. Durch eine Software werden die Anbieter in Echtzeit gesteuert und die Mobilitätsstationen können nachfragegerecht in der Stadt etabliert werden. Aus den oben genannten Gründen kann der Anregung, ein Pilotprojekt E-Scooter-Parkplätze in Oberrad" zu initiieren, derzeit nicht entsprochen werden. Es wird auf die Umsetzung der Mobilitätsstationen verwiesen.

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