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Wasserspielplatz in der "Spielstraße Harheim" einrichten

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Wasserspielanlagen mit Fontänen und Sprühdüsen erfordern eine große Wassermenge und vor allem eine besondere Wasserqualität. Da sprühendes Wasser auch aufgenommen und verschluckt werden kann, ist hier immer Trinkwasser oder aufbereitetes Wasser in Schwimmbadqualität erforderlich. Die Verwendung von Trinkwasser ist aus nachvollziehbaren Gründen ausgeschlossen. Um die Bedingungen der Schwimmbadqualität zu erfüllen sind erhebliche bauliche Maßnahmen für die Wasserspeicherung und -aufbereitung erforderlich. Die Investitionen für die Wasserspielanlagen die in den Jahren 2022 und 2023 grunderneuert wurden, lagen jeweils deutlich über 1 Million Euro. Die erforderlichen Mittel stehen in dieser Höhe nicht zur Verfügung. Möglich wäre die Errichtung einer Wassermatschanlage mit Pumpe, die mit Trinkwasser betrieben werden müsste. Allerdings ist dieses Spielelement aufgrund der Nähe des Quellteichs bzw. Bachlaufs voraussichtlich nicht besonders attraktiv für die Kinder. Wassermatschanlagen erfordern zudem einen vergleichsweise hohen Unterhaltungsaufwand. Insgesamt ist der Magistrat bestrebt, zunächst die vorhandenen Spieleinrichtungen zu erneuern und in einen guten Zustand zu versetzen. Es ist nicht zielführend, immer mehr neue Spielangebote zu schaffen, die aufgrund fehlender Unterhaltungsmittel nicht sinnvoll unterhalten werden können.