Wassermatschanlage in der Spielstraße Harheim
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat bestätigt, die angeregte Errichtung einer Wassermatschanlage in die Vorschlagsliste des Grünflächenamtes für zukünftige Wassermatsch- und Planschspielplätze aufzunehmen. Aufgrund der bereits in der Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2023 (ST 2045) formulierten Einschränkungen ist jedoch nicht von einer baldigen Umsetzung auszugehen. Der Magistrat hat den vorgeschlagenen Standort in die Liste potentieller Trinkwasserbrunnenstandorte aufgenommen. Ob die Installation eines Trinkbrunnens an diesem Standort -beispielsweise auch im Zuge des Baus einer Wassermatschanlage- erfolgen kann, muss anhand verschiedener Kriterien geprüft werden. Für die Auswahl von geeigneten Standorten für Trinkwasserbrunnen ist unter anderem das Überwärmungspotential des Standortes und die technische Realisierbarkeit durch vorhandene Wasserleitungen entscheidend.