Verkehrssicherheit erhöhen - Zusätzliche Verkehrsspiegel in der Talstraße anbringen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.11.2018, ST
2045
Betreff: Verkehrssicherheit
erhöhen - Zusätzliche Verkehrsspiegel in der Talstraße anbringen Der Magistrat hat im Rahmen einer
Ortsbesichtigung die in der Anregung beschriebenen Verkehrsverhältnisse
eingehend geprüft. Die Sichtbedingungen an den beiden Einmündungen in die
Talstraße sind mit vielen ähnlichen Ausfahrten im Stadtgebiet vergleichbar. Es
ist den Verkehrsteilnehmenden hier durchaus zuzumuten, sich unter vorsichtigem
Annähern und Berücksichtigung der allgemeinen Sorgfaltspflicht (gemäß der §§ 1
und 10 der Straßenverkehrsordnung) in den Querverkehr einzureihen. Zu 1. Die Talstraße sowie die Straße "Am Hasensprung"
befinden sich innerhalb einer Tempo-30-Zone. Fahrzeuge die von Süden kommend
aus der Straße "Am Hasensprung" in die Talstraße einfahren, haben Vorfahrt vor
Fahrzeugen, die aus westlicher Richtung die Talstraße befahren. Die
Wartepflicht ist durch markierte Warteblöcke auf der Talstraße
gekennzeichnet.
Zu 2. Bei der in die Talstraße einbiegende Straße "An der
Grünhohl" handelt es sich um eine abknickende Vorfahrtsstraße, die entsprechend
beschildert ist (Verkehrszeichen 306 der Straßenverkehrsordnung). Fahrzeuge in
der Talstraße aus westlicher Richtung sind daher wartepflichtig. Der Magistrat kann daher den Anregungen leider nicht
entsprechen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 15.06.2018, OM 3390