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Verkehrssicherheit erhöhen - Zusätzliche Verkehrsspiegel in der Talstraße anbringen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.11.2018, ST 2045 Betreff: Verkehrssicherheit erhöhen - Zusätzliche Verkehrsspiegel in der Talstraße anbringen Der Magistrat hat im Rahmen einer Ortsbesichtigung die in der Anregung beschriebenen Verkehrsverhältnisse eingehend geprüft. Die Sichtbedingungen an den beiden Einmündungen in die Talstraße sind mit vielen ähnlichen Ausfahrten im Stadtgebiet vergleichbar. Es ist den Verkehrsteilnehmenden hier durchaus zuzumuten, sich unter vorsichtigem Annähern und Berücksichtigung der allgemeinen Sorgfaltspflicht (gemäß der §§ 1 und 10 der Straßenverkehrsordnung) in den Querverkehr einzureihen. Zu 1. Die Talstraße sowie die Straße "Am Hasensprung" befinden sich innerhalb einer Tempo-30-Zone. Fahrzeuge die von Süden kommend aus der Straße "Am Hasensprung" in die Talstraße einfahren, haben Vorfahrt vor Fahrzeugen, die aus westlicher Richtung die Talstraße befahren. Die Wartepflicht ist durch markierte Warteblöcke auf der Talstraße gekennzeichnet. Zu 2. Bei der in die Talstraße einbiegende Straße "An der Grünhohl" handelt es sich um eine abknickende Vorfahrtsstraße, die entsprechend beschildert ist (Verkehrszeichen 306 der Straßenverkehrsordnung). Fahrzeuge in der Talstraße aus westlicher Richtung sind daher wartepflichtig. Der Magistrat kann daher den Anregungen leider nicht entsprechen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.06.2018, OM 3390

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