Geschwindigkeit des Fernbusverkehrs in den Quartieren rund um den Hauptbahnhof
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 11.11.2019, ST 2042 Betreff: Geschwindigkeit des Fernbusverkehrs in
den Quartieren rund um den Hauptbahnhof Für die genannten
Straßen liegen der Städtischen Verkehrspolizei keine Daten aus
Geschwindigkeitskontrollen vor, da diese aufgrund der örtlichen Gegebenheiten
nicht möglich sind. Die Straßenzüge sind entweder zu kurz oder es gibt keine
geeigneten Stellplätze. Ferner ergab eine Ortsbesichtigung, dass aufgrund der
örtlichen Gegebenheiten auch eine hohe Regelakzeptanz vorlag, die
zulässige Höchstgeschwindigkeit liegt hier bei 50 km/h. Gemäß § 16 Straßenverkehrs-Ordnung darf innerhalb
geschlossener Ortschaften Schallzeichen nur geben, wer sich oder andere
gefährdet sieht.
Da Frankfurt im Laufe der Jahre
zusammen mit den Einpendlern zu einer Millionenmetropole angewachsen ist,
führte dies zu einer Verdichtung des Verkehrs und damit zu einer steigenden
Anzahl kritischer Situationen, bei denen ein Warnzeichen durchaus
angebracht ist. Vereinzelt werden Warnzeichen auch missbraucht, um andere
Verkehrsteilnehmende auf ihr Fehlverhalten hinzuweisen oder dienen als
kommunikatives Element. Der Nachweis auf den missbräuchlichen Gebrauch der
Schallzeichen gestaltet sich schwierig, sodass von dahingehenden Kontrollen
abgesehen wird. Der personelle Aufwand - die Fahrzeuge müssen mangels
Halterhaftung für die Ahndung angehalten werden - steht in keinem
Verhältnis zum zu erwartenden Erfolg. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
18.06.2019, OA 418