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Geschwindigkeit des Fernbusverkehrs in den Quartieren rund um den Hauptbahnhof

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 11.11.2019, ST 2042 Betreff: Geschwindigkeit des Fernbusverkehrs in den Quartieren rund um den Hauptbahnhof Für die genannten Straßen liegen der Städtischen Verkehrspolizei keine Daten aus Geschwindigkeitskontrollen vor, da diese aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht möglich sind. Die Straßenzüge sind entweder zu kurz oder es gibt keine geeigneten Stellplätze. Ferner ergab eine Ortsbesichtigung, dass aufgrund der örtlichen Gegebenheiten auch eine hohe Regelakzeptanz vorlag, die zulässige Höchstgeschwindigkeit liegt hier bei 50 km/h. Gemäß § 16 Straßenverkehrs-Ordnung darf innerhalb geschlossener Ortschaften Schallzeichen nur geben, wer sich oder andere gefährdet sieht. Da Frankfurt im Laufe der Jahre zusammen mit den Einpendlern zu einer Millionenmetropole angewachsen ist, führte dies zu einer Verdichtung des Verkehrs und damit zu einer steigenden Anzahl kritischer Situationen, bei denen ein Warnzeichen durchaus angebracht ist. Vereinzelt werden Warnzeichen auch missbraucht, um andere Verkehrsteilnehmende auf ihr Fehlverhalten hinzuweisen oder dienen als kommunikatives Element. Der Nachweis auf den missbräuchlichen Gebrauch der Schallzeichen gestaltet sich schwierig, sodass von dahingehenden Kontrollen abgesehen wird. Der personelle Aufwand - die Fahrzeuge müssen mangels Halterhaftung für die Ahndung angehalten werden - steht in keinem Verhältnis zum zu erwartenden Erfolg. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 18.06.2019, OA 418

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