Verbesserung der Abfuhr des Siedlungssperrmülls im Frankfurter Westen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 01.11.2019, ST 2031 Betreff: Verbesserung der Abfuhr des
Siedlungssperrmülls im Frankfurter Westen Es gibt bereits
einen Arbeitskreis, der alle sechs Monate bei der Frankfurter Entsorgungs- und
Service GmbH (FES) tagt. Teilnehmer/innen sind Vertreter/innen der FES, der
Stabsstelle Sauberes Frankfurt, des Umweltamtes, der Stadtpolizei/Ordnungsamt,
der Wohnungsbaugesellschaften sowie im Bedarfsfall auch Vertreter/innen anderer
Institutionen. Zukünftig wird auch u.a. die
Konversions-Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH (KEG) teilnehmen. Ziel des
Arbeitskreises ist insbesondere der Austausch über Problemfelder, Neuerungen
und ggf. die Festlegung von Handlungsoptionen. Der Magistrat ist bestrebt, die Siedlungsabfuhr
konkreter zu regeln. Es werden Vorgaben entwickelt, wie die Siedlungsabfuhr
durchzuführen ist; in diesem Zusammenhang werden insbesondere die Pflichten der
Grundstückseigentümer/innen und damit auch die Rahmenbedingungen vor Ort
geregelt. Angedacht ist, bis
zu der ab 01.01.2021 erforderlichen Änderung der Abfallsatzung diese Vorgaben
zu erarbeiten. Dies wird in Kooperation mit der FES geschehen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 13.08.2019, OM 4870