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Verbesserung der Abfuhr des Siedlungssperrmülls im Frankfurter Westen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2019, ST 2031 Betreff: Verbesserung der Abfuhr des Siedlungssperrmülls im Frankfurter Westen Es gibt bereits einen Arbeitskreis, der alle sechs Monate bei der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) tagt. Teilnehmer/innen sind Vertreter/innen der FES, der Stabsstelle Sauberes Frankfurt, des Umweltamtes, der Stadtpolizei/Ordnungsamt, der Wohnungsbaugesellschaften sowie im Bedarfsfall auch Vertreter/innen anderer Institutionen. Zukünftig wird auch u.a. die Konversions-Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH (KEG) teilnehmen. Ziel des Arbeitskreises ist insbesondere der Austausch über Problemfelder, Neuerungen und ggf. die Festlegung von Handlungsoptionen. Der Magistrat ist bestrebt, die Siedlungsabfuhr konkreter zu regeln. Es werden Vorgaben entwickelt, wie die Siedlungsabfuhr durchzuführen ist; in diesem Zusammenhang werden insbesondere die Pflichten der Grundstückseigentümer/innen und damit auch die Rahmenbedingungen vor Ort geregelt. Angedacht ist, bis zu der ab 01.01.2021 erforderlichen Änderung der Abfallsatzung diese Vorgaben zu erarbeiten. Dies wird in Kooperation mit der FES geschehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.08.2019, OM 4870

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