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Kenntlichmachung der Vorfahrtsregelung auf der Riedbergallee

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2019, ST 2027 Betreff: Kenntlichmachung der Vorfahrtsregelung auf der Riedbergallee Das betroffene Gebiet ist eine reine, geschlossene Wohnsiedlung ohne jegliche Möglichkeit für den Durchgangsverkehr. Die Verkehrsteilnehmenden, die sich nicht an die vorgeschriebene Geschwindigkeit halten oder das Rechts-vor-Links-Gebot missachten, tun dies wissentlich. Ein zusätzlich aufgestelltes Verkehrszeichen würde hier keine Abhilfe schaffen. Da bei einer Ortsbesichtigung festgestellt wurde, dass die vorhandene Markierung in der Erna-Pinner-Straße nicht ordnungsgemäß angebracht wurde, wird die Haltelinie in der östlichen Ausfahrt der Erna-Pinner-Straße entfernt, so dass die Rechts-vor-Links Regelung deutlicher hervorgeht. Darüber hinaus werden die Einstellungen der Lichtsignalanlage zwischen der Erna-Pinner-Straße und der Bertha-Bagge-Straße optimiert, so dass das aktuell dauerhafte Grünsignal nicht mehr zum schnelleren Fahren verleiten kann. Das dauerhafte Grünsignal für den Fahrverkehr auf der Riedbergallee wird abgeschaltet und auf ein Dunkelsignal umgebaut. Somit wird dieses nur noch bei Anforderung der Fußgänger aktiviert. Für den Fahrverkehr springt das Signal dann von Dunkel auf Rot. Die vorgeschlagenen Warteblöcke sind keine Verkehrszeichen im Sinne der Straßenverkehrs-Ordnung und können daher nicht aufgebracht werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.08.2019, OM 4914

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