Kenntlichmachung der Vorfahrtsregelung auf der Riedbergallee
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 01.11.2019, ST 2027 Betreff: Kenntlichmachung der Vorfahrtsregelung
auf der Riedbergallee Das betroffene Gebiet ist eine reine, geschlossene
Wohnsiedlung ohne jegliche Möglichkeit für den Durchgangsverkehr. Die Verkehrsteilnehmenden, die sich nicht an die
vorgeschriebene Geschwindigkeit halten oder das Rechts-vor-Links-Gebot
missachten, tun dies wissentlich. Ein zusätzlich aufgestelltes Verkehrszeichen
würde hier keine Abhilfe schaffen. Da bei einer Ortsbesichtigung festgestellt wurde,
dass die vorhandene Markierung in der Erna-Pinner-Straße nicht ordnungsgemäß
angebracht wurde, wird die Haltelinie in der östlichen Ausfahrt der
Erna-Pinner-Straße entfernt, so dass die Rechts-vor-Links Regelung deutlicher
hervorgeht. Darüber hinaus werden die
Einstellungen der Lichtsignalanlage zwischen der Erna-Pinner-Straße und der
Bertha-Bagge-Straße optimiert, so dass das aktuell dauerhafte Grünsignal nicht
mehr zum schnelleren Fahren verleiten kann. Das dauerhafte Grünsignal für den Fahrverkehr auf der
Riedbergallee wird abgeschaltet und auf ein Dunkelsignal
umgebaut. Somit wird dieses nur noch bei Anforderung der Fußgänger aktiviert.
Für den Fahrverkehr springt das Signal dann von Dunkel auf Rot. Die vorgeschlagenen Warteblöcke sind keine
Verkehrszeichen im Sinne der Straßenverkehrs-Ordnung und können daher nicht
aufgebracht werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 16.08.2019, OM 4914