Den westlichen Teil des Wacholderwegs sicherer gestalten
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 01.11.2019, ST 2024 Betreff: Den westlichen Teil des Wacholderwegs
sicherer gestalten Die Kennzeichnung von
verkehrsberuhigten Bereichen setzt voraus, dass die in Betracht kommende Straße
überwiegend Aufenthalts- und Erschließungsfunktion aufweist. Das bedeutet, der
verkehrsberuhigte Bereich muss baulich so angelegt sein, dass der typische
Charakter einer Straße mit Fahrbahn, Gehweg, Radweg nicht vorherrscht. Im
vorderen Bereich ist ein Gehweg vorhanden. Der Abschnitt bis zum Ginsterweg
erfüllt nicht die Voraussetzung, überwiegend Aufenthaltsfunktion zu
haben. Deshalb kann der
Anregung nicht entsprochen werden. Es wird jedoch am jeweiligen Beginn dieses
Abschnittes, also am Ginsterweg und am Ende des Parkplatzes an der Sportanlage,
eine Tafel aufgestellt. Auf dieser werden die Verkehrszeichen (VZ) 136
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) "Kinder" und (VZ) 274-10 StVO "zulässige
Höchstgeschwindigkeit 10 km/h" sowie VZ 1001-30 StVO (auf 160m) zu sehen
sein. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 13.08.2019, OM 4884