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Den westlichen Teil des Wacholderwegs sicherer gestalten

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2019, ST 2024 Betreff: Den westlichen Teil des Wacholderwegs sicherer gestalten Die Kennzeichnung von verkehrsberuhigten Bereichen setzt voraus, dass die in Betracht kommende Straße überwiegend Aufenthalts- und Erschließungsfunktion aufweist. Das bedeutet, der verkehrsberuhigte Bereich muss baulich so angelegt sein, dass der typische Charakter einer Straße mit Fahrbahn, Gehweg, Radweg nicht vorherrscht. Im vorderen Bereich ist ein Gehweg vorhanden. Der Abschnitt bis zum Ginsterweg erfüllt nicht die Voraussetzung, überwiegend Aufenthaltsfunktion zu haben. Deshalb kann der Anregung nicht entsprochen werden. Es wird jedoch am jeweiligen Beginn dieses Abschnittes, also am Ginsterweg und am Ende des Parkplatzes an der Sportanlage, eine Tafel aufgestellt. Auf dieser werden die Verkehrszeichen (VZ) 136 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) "Kinder" und (VZ) 274-10 StVO "zulässige Höchstgeschwindigkeit 10 km/h" sowie VZ 1001-30 StVO (auf 160m) zu sehen sein. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.08.2019, OM 4884

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