Weiteres Vorgehen gegen Spielhallen auf der Leipziger Straße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
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A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2018, ST
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Betreff: Weiteres Vorgehen
gegen Spielhallen auf der Leipziger Straße In der Leipziger Straße sind
derzeit 3 Spielhallen in Betrieb, welche auch jeweils einen neuen Antrag nach
dem Hessischen Spielhallengesetz gestellt haben. Grundsätzlich gilt, dass nach Ablauf der im
Hessischen Spielhallengesetz normierten Übergangsfrist für Bestandspielhallen
am 30.06.2017 alle Spielhallenbetreiber eine neue Erlaubnis für die Fortführung
ihres jeweiligen Betriebes benötigen. Genehmigungsvoraussetzungen sind unter anderem, das
Verbot sog. "Mehrfachkonzessionen", also der Betrieb von zwei oder mehr
Spielhallen in einem Gebäude oder einem baulichen Verbund, sowie das
Abstandsgebot von 300 Metern zwischen zwei Spielhallen. In diesbezüglichen
Konkurrenzsituationen muss durch die zuständige Behörde eine
Auswahlentscheidung getroffen werden. Mit Beschluss vom 06.06.2017, veröffentlicht im
Amtsblatt Nr. 24, Seite 878 ff. vom 13.06.2017 hat der Magistrat
Auswahlkriterien (Wägungsschema) zur Auflösung solcher Konkurrenzsituationen
beschlossen. Unter Anwendung dieser Kriterien wird das Ordnungsamt über die
vorliegenden Anträge auf Erteilung von Spielhallenerlaubnissen entscheiden.
Dies wird jedoch aufgrund
der Komplexität der bei der Entscheidung zu berücksichtigenden Sachverhalte
(Ausnahme- und Härtefallanträge) noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Darüber hinaus muss davon
ausgegangen werden, dass in annähernd 100 % der zu entscheidenden Fälle die Behördenentscheidung vor
den Gerichten angegriffen werden wird. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 23.10.2017, OM 2270