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Weiteres Vorgehen gegen Spielhallen auf der Leipziger Straße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2018, ST 201 Betreff: Weiteres Vorgehen gegen Spielhallen auf der Leipziger Straße In der Leipziger Straße sind derzeit 3 Spielhallen in Betrieb, welche auch jeweils einen neuen Antrag nach dem Hessischen Spielhallengesetz gestellt haben. Grundsätzlich gilt, dass nach Ablauf der im Hessischen Spielhallengesetz normierten Übergangsfrist für Bestandspielhallen am 30.06.2017 alle Spielhallenbetreiber eine neue Erlaubnis für die Fortführung ihres jeweiligen Betriebes benötigen. Genehmigungsvoraussetzungen sind unter anderem, das Verbot sog. "Mehrfachkonzessionen", also der Betrieb von zwei oder mehr Spielhallen in einem Gebäude oder einem baulichen Verbund, sowie das Abstandsgebot von 300 Metern zwischen zwei Spielhallen. In diesbezüglichen Konkurrenzsituationen muss durch die zuständige Behörde eine Auswahlentscheidung getroffen werden. Mit Beschluss vom 06.06.2017, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 24, Seite 878 ff. vom 13.06.2017 hat der Magistrat Auswahlkriterien (Wägungsschema) zur Auflösung solcher Konkurrenzsituationen beschlossen. Unter Anwendung dieser Kriterien wird das Ordnungsamt über die vorliegenden Anträge auf Erteilung von Spielhallenerlaubnissen entscheiden. Dies wird jedoch aufgrund der Komplexität der bei der Entscheidung zu berücksichtigenden Sachverhalte (Ausnahme- und Härtefallanträge) noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Darüber hinaus muss davon ausgegangen werden, dass in annähernd 100 % der zu entscheidenden Fälle die Behördenentscheidung vor den Gerichten angegriffen werden wird. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.10.2017, OM 2270

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