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Der Magistrat möge geeignete Maßnahmen einleiten, um nächtlicher Ruhestörung und unangemes-sener Nutzung des Adlhochplatzes entgegenzuwirken

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 20.01.2017, ST 201 Betreff: Der Magistrat möge geeignete Maßnahmen einleiten, um nächtlicher Ruhestörung und unangemes-sener Nutzung des Adlhochplatzes entgegenzuwirken Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendbüros Sachsenhausen haben von Ende September bis Ende Oktober 2016 den Adlhochplatz und die Passage zwischen REWE-Markt und Stadtteilbibliothek in unregelmäßigen Abständen sowohl am Nachmittag als auch in den Abendstunden besucht. Dabei wurde festgestellt, dass der Adlhochplatz stark frequentiert ist: am Nachmittag wird der Platz von Menschen jeden Alters in Anspruch genommen, am Abend sind dort eher ältere Jugendliche und Erwachsene anzutreffen. Der Alkoholkonsum war gemäßigt und die Stimmung friedlich, die Anwesenden haben sich angemessen verhalten. Die Stadtpolizei des Ordnungsamtes bestreifte den Adlhochplatz in den Sommermonaten zudem auch nach 22 Uhr und kann die oben angegebenen Feststellungen bestätigen. Wesentlich lebendiger und lauter als auf dem Adlhochplatz war es in den Abendstunden in der Passage zwischen dem REWE-Markt und der Stadtteilbibliothek sowie auf dem Diesterwegplatz vor dem Südbahnhof. Dies steht offensichtlich in unmittelbaren Zusammenhang mit der Möglichkeit, in dem Lebensmittelmarkt bis Mitternacht alkoholische Getränke kaufen zu können. Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass der Adlhochplatz im normalen Rahmen als städtischer Platz und öffentlicher Kommunikationsraum genutzt wird, in dem Besuchszeitraum aber außergewöhnliche Ansammlungen von jungen Menschen nicht beobachtet wurden. Der Magistrat ist bemüht, geeignete Räumlichkeiten für die Jugendarbeit in Sachsenhausen zu finden, die auch Angebote in den Abendstunden und am Wochenende ermöglichen. Festzuhalten ist jedoch, dass aus Jugendschutzgründen in Einrichtungen der Jugendarbeit sowohl ein Rauch- als auch Alkoholverbot eingehalten werden muss und somit nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann, dass Alkohol und Zigaretten auch im öffentlichen Raum konsumiert werden. Zu Beginn der wärmeren Jahreszeit werden die Kontrollen der Stadtpolizei des Ordnungsamtes wieder intensiviert. Bei akuten Lärmbelästigungen besteht die Möglichkeit, sich unter der Rufnummer 212-44044 auch direkt an die Stadtpolizei des Ordnungsamtes zu wenden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.10.2016, OM 704 Antrag vom 07.11.2017, OF 659/5