Der Magistrat möge geeignete Maßnahmen einleiten, um nächtlicher Ruhestörung und unangemes-sener Nutzung des Adlhochplatzes entgegenzuwirken
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
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A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 20.01.2017, ST
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Betreff: Der Magistrat möge
geeignete Maßnahmen einleiten, um nächtlicher Ruhestörung und unangemes-sener
Nutzung des Adlhochplatzes entgegenzuwirken Die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter des Jugendbüros Sachsenhausen haben von Ende September bis Ende
Oktober 2016 den Adlhochplatz und die Passage zwischen REWE-Markt und
Stadtteilbibliothek in unregelmäßigen Abständen sowohl am Nachmittag als auch
in den Abendstunden besucht. Dabei wurde festgestellt, dass der Adlhochplatz
stark frequentiert ist: am Nachmittag wird der Platz von Menschen jeden Alters
in Anspruch genommen, am Abend sind dort eher ältere Jugendliche und Erwachsene
anzutreffen. Der Alkoholkonsum war gemäßigt und die Stimmung friedlich, die
Anwesenden haben sich angemessen verhalten. Die Stadtpolizei des Ordnungsamtes bestreifte den
Adlhochplatz in den Sommermonaten zudem auch nach 22 Uhr und kann die oben
angegebenen Feststellungen bestätigen. Wesentlich lebendiger und lauter als auf dem
Adlhochplatz war es in den Abendstunden in der Passage zwischen dem REWE-Markt
und der Stadtteilbibliothek sowie auf dem Diesterwegplatz vor dem Südbahnhof.
Dies steht offensichtlich in unmittelbaren Zusammenhang mit der Möglichkeit, in
dem Lebensmittelmarkt bis Mitternacht alkoholische Getränke kaufen zu
können. Zusammenfassend lässt sich
festhalten, dass der Adlhochplatz im normalen Rahmen als städtischer Platz und
öffentlicher Kommunikationsraum genutzt wird, in dem Besuchszeitraum aber
außergewöhnliche Ansammlungen von jungen Menschen nicht beobachtet wurden.
Der Magistrat ist bemüht, geeignete Räumlichkeiten
für die Jugendarbeit in Sachsenhausen zu finden, die auch Angebote in den
Abendstunden und am Wochenende ermöglichen. Festzuhalten ist jedoch, dass aus
Jugendschutzgründen in Einrichtungen der Jugendarbeit sowohl ein Rauch- als
auch Alkoholverbot eingehalten werden muss und somit nicht gänzlich
ausgeschlossen werden kann, dass Alkohol und Zigaretten auch im öffentlichen
Raum konsumiert werden. Zu Beginn der wärmeren Jahreszeit werden die
Kontrollen der Stadtpolizei des Ordnungsamtes wieder intensiviert. Bei akuten
Lärmbelästigungen besteht die Möglichkeit, sich unter der Rufnummer 212-44044
auch direkt an die Stadtpolizei des Ordnungsamtes zu wenden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 07.10.2016, OM 704
Antrag vom
07.11.2017, OF
659/5