Sachstand zum Bebauungsplan Nr. 910 - Südöstlich Urnbergweg
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2016, ST
201
Betreff: Sachstand zum
Bebauungsplan Nr. 910 - Südöstlich Urnbergweg Die öffentliche Auslegung des
Bebauungsplans "Nr. 910 - Südöstlich Urnbergweg" findet vom 20. Januar 2016 bis
zum 22. Februar 2016 statt. Wenn nach der Auswertung der eingegangenen
Anregungen absehbar ist, dass es keine wesentliche Planänderung gibt, können
unter bestimmten Voraussetzungen einzelne Bauvorhaben auf Basis von §33 BauGB
genehmigt werden. Der größte Teil der Gewerbefläche wird durch
Betriebsverlagerungen in zeitlicher Abhängigkeit vom oben angesprochenen, noch
zu schaffenden Baurecht frei. Im nordöstlichen Gebiet kann ein
Schreinereibetrieb in eine Mischgebietsfläche integriert werden und am Standort
verbleiben. Im Plangebiet können circa 100
Wohneinheiten errichtet werden. Auf allen Baugrundstücken ist grundsätzlich ein
Stellplatz pro Wohneinheit nachzuweisen. Die Festsetzungen des
Bebauungsplans ermöglichen zusätzliche Stellplätze, auch in Form von Garagen,
in den seitlichen Abstandsflächen der Allgemeinen Wohngebiete. In der
Doppelhausreihe südlich der Straße Im Kalk werden die erforderlichen
Stellplätze in Form von Garagen in den seitlichen Abstandsflächen nachgewiesen.
Diese Garagen sind zurückzusetzen um einen zusätzlichen Stellplatz in deren
Einfahrt zu ermöglichen. Die Eckstraße, sowie der V-förmige Kreuzungsbereich
zweier Privatstraßen bilden die Gebietsmitte an der eine öffentliche Grünfläche
mit einem Spielplatz entsteht. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 09.11.2015, V
1512