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Sachstand zum Bebauungsplan Nr. 910 - Südöstlich Urnbergweg

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2016, ST 201 Betreff: Sachstand zum Bebauungsplan Nr. 910 - Südöstlich Urnbergweg Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans "Nr. 910 - Südöstlich Urnbergweg" findet vom 20. Januar 2016 bis zum 22. Februar 2016 statt. Wenn nach der Auswertung der eingegangenen Anregungen absehbar ist, dass es keine wesentliche Planänderung gibt, können unter bestimmten Voraussetzungen einzelne Bauvorhaben auf Basis von §33 BauGB genehmigt werden. Der größte Teil der Gewerbefläche wird durch Betriebsverlagerungen in zeitlicher Abhängigkeit vom oben angesprochenen, noch zu schaffenden Baurecht frei. Im nordöstlichen Gebiet kann ein Schreinereibetrieb in eine Mischgebietsfläche integriert werden und am Standort verbleiben. Im Plangebiet können circa 100 Wohneinheiten errichtet werden. Auf allen Baugrundstücken ist grundsätzlich ein Stellplatz pro Wohneinheit nachzuweisen. Die Festsetzungen des Bebauungsplans ermöglichen zusätzliche Stellplätze, auch in Form von Garagen, in den seitlichen Abstandsflächen der Allgemeinen Wohngebiete. In der Doppelhausreihe südlich der Straße Im Kalk werden die erforderlichen Stellplätze in Form von Garagen in den seitlichen Abstandsflächen nachgewiesen. Diese Garagen sind zurückzusetzen um einen zusätzlichen Stellplatz in deren Einfahrt zu ermöglichen. Die Eckstraße, sowie der V-förmige Kreuzungsbereich zweier Privatstraßen bilden die Gebietsmitte an der eine öffentliche Grünfläche mit einem Spielplatz entsteht. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 09.11.2015, V 1512

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