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Europa-Allee verkehrsgerecht umgestalten

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Die Europa-Allee ist als Grundnetzstraße klassifiziert. Grundsätzlich gilt auf Grundnetzstraßen innerhalb geschlossener Ortschaften Tempo 50. Nach § 45 Absatz 9 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sind Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort anzuordnen, wo dies aufgrund besonderer Umstände zwingend geboten, also zur Gefahrenabwehr unbedingt erforderlich, und die allein in Betracht kommende Maßnahme ist. Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine das allgemeine Risiko erheblich übersteigende qualifizierte Gefahrenlage besteht. Hintergrund für diese strengen Voraussetzungen für die Anordnung von Verkehrszeichen des Verordnungsgebers war, dass die "übermäßige Beschilderung im Straßenverkehr zu einer allgemeinen Überforderung und Ablenkung der Verkehrsteilnehmenden sowie zu Akzeptanzproblemen bei der Beachtung von Verkehrsvorschriften" führe. Dies habe "zu einer unerwünschten Abwertung der grundlegenden gesetzlichen Verhaltensvorschriften im Straßenverkehr im Bewusstsein der Verkehrsteilnehmenden und damit zu einer Minderung der Bereitschaft zu einer eigenverantwortlichen Beurteilung der Verkehrssituation und der sich daraus ergebenden Verhaltensweise" geführt (vgl. Begründung des Bundesrats zur 24. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften - 24. StVRÄndV - Drucksache 374/97, Seite 5). Eine Reduzierung der Geschwindigkeit ist nur in Ausnahmefällen erlaubt, zum Beispiel, wenn Ein-/Ausgänge von schützenswerten Einrichtungen (Schulen, Krankenhäuser, Pflegeheime, Kitas) direkt an dieser Grundnetzstraße liegen. Der vom Ortsbeirat geforderte Abbau der Lichtsignalanlagen lässt sich nicht umsetzen. Aufgrund der baulichen Gestaltung der Europa-Allee mit zwei baulich getrennten Fahrtrichtungen und der in der Mitte bald verlaufenden U-Bahntrasse sind die Lichtsignalanlagen für die Abwicklung des Verkehrs unerlässlich. Nur so lässt sich eine sichere Querung der Fahrstreifen und der U-Bahntrasse durch Kraftfahrzeugverkehr und zu Fuß Gehende gewährleisten. Im Übrigen sind die Anlagen an den Kreuzungen Europa-Allee und Pariser Straße sowie Europa-Allee und Stephensonstraße im Schulwegsicherungsplan als ausgewiesene Querungshilfen dargestellt. Zur Reduzierung der Geschwindigkeit sind Bodenschwellen nicht sinnvoll, da insbesondere die Lärmbelastung zunimmt. Die Städtische Verkehrspolizei hat in der Europa-Allee an mehreren Örtlichkeiten zu unterschiedlichen Tageszeiten Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Die Übertretungsquote der Jahre 2019/2020 liegt bei 2,3 Prozent (1758 erfasste Fahrzeuge, 40 geblitzte Fahrzeuge) und fällt somit eher gering aus. Es wird für den Enforcement-Trailer der Standort im Bereich des Tunnels geprüft und das umfangreiche Genehmigungsverfahren eingeleitet. Aufgrund der fortlaufend baustellenbedingten Änderung der Verkehrsführung, die Einfluss auf das Verkehrsverhalten hat, kann dies jedoch erst nach Abschluss der Baumaßnahmen erfolgen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt weist die Europaallee keine Merkmale zur Ausweisung einer Unfallhäufungsstelle auf und wird somit nicht von der Unfallkommission behandelt. Sämtliche Straßen im Stadtgebiet werden von der Landespolizei und der Unfallkommission beobachtet und im Falle einer Unfallhäufung von der Unfallkommission behandelt. Die vorhandenen Radfahranlagen sind nach den bei Ihrer Einrichtung geltenden Vorschriften hergestellt worden. Die Einmündung der vom Ortsbeirat angesprochenen Straßen sind durch Bordsteine von der Fahrbahn der Europa-Allee abgetrennt, sodass hier eine eindeutige Unterordnung der Straßen zu erkennen ist. Eine farbliche Markierung von Einmündungen in untergeordnete Straßen ist in der StVO nicht vorgesehen und kann daher auch nicht angeordnet werden.