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Legionellen-Gefahr in Vonovia-Wohnungen an der Mörfelder Landstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Die Anfrage des OBR 5 ist vom 18.09.2020. Die Beantwortung der Fragen insbesondere zu Sanktionen und Maßnahmen hat sich daher überholt. Zu

  1. : Die ersten Legionellenbefunde sind dem Gesundheitsamt im September 2013 zugegangen. Direkt nach Bekanntwerden wurden auf Anforderung durch das Gesundheitsamt durch den Betreiber entsprechende Maßnahmen zur direkten Gefahrenabwehr veranlasst. Zu 2.: Gemäß der Trinkwasserverordnung § 16 Abs. 7 obliegen dem Unternehmer oder sonstige Inhaber (USI) der Wasserversorgungsanlage bei Überschreitung des technischen Maßnahmewertes entsprechende Pflichten. Unter anderem ist er verpflichtet Untersuchungen zur Aufklärung der Ursache durchzuführen, eine Gefährdungsanalyse zu erstellen und Maßnahmen durchzuführen, die zum Schutz der Gesundheit der Verbraucher erforderlich sind. Diesen Verpflichtungen ist die Vonovia nachgekommen. Zu 3.: Es mussten keine Fristen gesetzt werden, da die Vonovia Maßnahmen zur Bekämpfung der Legionellen veranlasst hat und dies auch zeitlich im Rahmen der technischen Regeln erfolgte. Zu 4.: Seitens des Magistrats werden keine Sanktionen geplant. Eine grundlegende Sanierung des Gesamtsystems ist zwischenzeitlich erfolgt und Anfang der KW 32/2021 mit wenigen erforderlichen Restarbeiten abgeschlossen worden. Gemäß den technischen Regeln muss jetzt eine weitere Untersuchung erfolgen. Zu 5.: Sollte es zu einer erneuten Überschreitung des technischen Maßnahmewertes kommen, hat der USI die oben bereits erwähnten Pflichten nach § 16 Abs.
  2. Das Gesundheitsamt überwacht gemäß § 9 Abs. 8 Trinkwasserverordnung, ob der USI seinen oben genannten Verpflichtungen nachkommt.

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